Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Sekundarstufe II

Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen ist identisch und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Im Bildungsgang des achtjährigen Gymnasiums treten Schülerinnen und Schüler mit der Versetzung am Ende der Jahrgangsstufe 9 in die gymnasiale Oberstufe ein. Im Bildungsgang des neunjährigen Gymnasiums treten Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10 in die gymnasiale Oberstufe ein. Gleiches gilt für Gesamtschulen, Real- und Hauptschulen sowie Sekundar- und Primusschulen, sofern die Schülerinnen und Schüler einen Qualifikationsvermerk erworben haben.

Der erfolgreiche Abschluss der gymnasialen Oberstufe befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.

Insgesamt müssen mindestens 102 Wochenstunden in den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe als belegt nachgewiesen werden. Innerhalb der Einführungsphase und innerhalb der Qualifikationsphase müssen jeweils mindestens durchschnittlich 34 Wochenstunden belegt werden. Eine Verrechnung der Wochenstundenanzahl zwischen der Einführungs- und der Qualifikationsphase ist nicht zulässig, innerhalb der zwei Jahre der Qualifikationsphase aber möglich.

Die Unterrichtsfächer in der gymnasialen Oberstufe sind drei Aufgabenfeldern zugeordnet:

  • dem sprachlich-literarisch-künstlerischen
  • dem gesellschaftswissenschaftlichen
  • dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich.

In jeder Schullaufbahn muss jedes der drei Aufgabenfelder durchgängig bis zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe einschließlich der Abiturprüfung repräsentiert sein. Kein Aufgabenfeld kann abgewählt oder zugunsten eines anderen ausgetauscht werden. Durch diese Regelungen und die übrigen Pflichtbindungen wird eine vertiefte Allgemeinbildung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert.

Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld

Deutsch, Englisch, Lateinisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Chinesisch, Spanisch, Griechisch, Türkisch, Niederländisch, Hebräisch, Neugriechisch, Portugiesisch, Kunst, Musik, Literatur

Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld

Geschichte, Sozialwissenschaften, Geographie, Philosophie, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Recht

Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld

Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik, Technik, Ernährungslehre

Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Im Fach Religionslehre bzw. dem Fach Philosophie, sofern es als Ersatzfach für Religion belegt wird, müssen in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase jeweils zwei Kurse belegt werden, das Fach Sport muss durchgängig bis zum Abitur belegt werden.

Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik, Technik, Ernährungslehre

Religionslehre und Sport gehören keinem Aufgabenfeld an. Im Fach Religionslehre müssen in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase jeweils zwei Kurse belegt werden, das Fach Sport muss durchgängig bis zum Abitur belegt werden.

Einführungsphase

Einführungsphase In der einjährigen Einführungsphase werden Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Hier erwerben sie alle inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen, um den Anforderungen der Qualifikationsphase zu genügen. Am Ende der Einführungsphase stehen die Versetzung in die Qualifikationsphase und am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses.

In der Einführungsphase müssen Schülerinnen und Schüler Unterricht im Umfang von durchschnittlich 34 Wochenstunden belegen. Alle Fächer werden in dreistündigen Grundkursen unterrichtet. Neueinsetzende Fremdsprachen werden in vierstündigen Grundkursen unterrichtet. Schülerinnen und Schülern können zur Erfüllung der Pflichtstundenzahl zusätzlich noch bis zu zwei Vertiefungsfächer wählen. Vertiefungsunterricht wird in Form von zweistündigen Halbjahreskursen angeboten und dient der Intensivierung der individuellen Förderung von Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen.

In der Einführungsphase legen die Schülerinnen und Schüler durch die Wahl ihrer Kurse aus dem Pflicht- und Wahlbereich die Basis für ihre gesamte Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe. Lediglich die Abwahl von Fächern ist nach der Einführungsphase noch möglich, nicht eine Zuwahl neuer Fächer. Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers hinsichtlich der verpflichtend und fakultativ zu belegenden Fächer findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt.

Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase gliedert sich in zwei Jahre, in der sich die Schülerinnen und Schüler für die Abiturprüfung qualifizieren. Innerhalb der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung zwischen den beiden Schuljahren der Qualifikationsphase. Schülerinnen und Schüler müssen in der Qualifikationsphase Unterricht im Umfang von durchschnittlich 34 Wochenstunden belegen. Aus den in der Einführungsphase belegten und in der Qualifikationsphase fortgeführten Fächern wählen Schülerinnen und Schüler ihre vier Abiturfächer, zwei Leistungskurse und zwei Grundkurse. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Vertiefungskurse und einen Projektkurs belegen.

Am Ende der Qualifikationsphase stehen die Zulassung zur Abiturprüfung und die Abiturprüfung selbst.

Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in den einzelnen Kursen sind Grundlage für die Berechnung der Zulassung zum Abitur und fließen zu zwei Drittel und die erzielten Leistungen im Abiturbereich zu einem Drittel in die Abiturnote mit ein.

Im Abiturbereich können Schülerinnen und Schüler auch eine „Besondere Lernleistung“ als fünftes Abiturfach einbringen. Eine „Besondere Lernleistung“ kann ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb, die Ergebnisse eines Projektkurses oder die Ergebnisse eines individuellen, umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes sein. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über die Zulassung einer „Besonderen Lernleistung“.

Weiterführende Informationen / Beratung

Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe; das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die aus anderen Schulformen in die gymnasiale Oberstufe eintreten wollen. Darüber hinaus berät die Schule die Schülerinnen und Schüler bei der Wahl der Schullaufbahn und prüft zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres, ob die Wahl- und Belegungsbedingungen erfüllt sind. (vgl. § 5 Abs. 1 APO-GOSt).

Individuelle Beratung

Da für individuelle Beratung die Kenntnis aller konkreten Rahmenbedingungen nötig ist, ist der Weg über die für die Beratung zuständigen Lehrkräfte und die Schulleitung unverzichtbar. Für Beratung in Einzelfällen stehen daher zunächst die jeweiligen Beratungslehrerinnen und -lehrer sowie die Oberstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren zur Verfügung. Bei besonderen Problemen wird die Schulleitung hinzugezogen. Wenn in Ausnahmefällen innerhalb der Schule keine Klärung herbeigeführt werden kann, sollten über die Schulleitung die jeweils für die gymnasiale Oberstufe zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten bei den Bezirksregierungen hinzugezogen werden: