Allgemeine Hinweise zum Einstellungsverfahren in den Schuldienst des Landes NRW
Inhaltsübersicht:
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Bezirksregierung |
Befugnis zur Anerkennung von: |
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Bezirksregierung Arnsberg |
Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen aus Ländern der EU und des EWR sowie aus der Schweiz |
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Bezirksregierung Detmold |
Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen, die nicht in Deutschland, der EU und des EWR oder Schweiz erworben oder abgelegt wurden |
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Bezirksregierung Düsseldorf |
Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen, die in der Bundesrepublik erworben wurden, soweit sie auf die Anerkennung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder für das Lehramt an Berufskollegs gerichtet sind |
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Bezirksregierung Köln |
Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen
der ehemaligen DDR sowie aus Berlin, soweit die Ausbildung in der ehemaligen
DDR begonnen wurde |
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Bezirksregierung Münster |
Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen, die in der Bundesrepublik erworben wurden, soweit sie auf die Anerkennung als Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen oder für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung gerichtet sind |
3. Bewerbungen von Lehrkräften, die unbefristet im öffentlichen
Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sindLaufbahngleiche Versetzungen
Laufbahngleiche Versetzungen können nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen sondern ausschließlich im Rahmen des allgemeinen Versetzungsverfahrens (http://www.oliver.nrw.de/) durchgeführt werden.
Laufbahnwechsel
Informationen zum Laufbahnwechselverfahren finden Sie im Erlass unter "Grundlagen für Laufbahnwechsel"
4.1 Bewerbungen von Lehrkräften, die unbefristet im öffentlichen
Schuldienst eines anderen Bundesland beschäftigt sindLehrkräfte, die sich in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes befinden, können am Ausschreibungs- und Listenverfahren nach Maßgabe der für das jeweilige Verfahren geltenden Erlasse teilnehmen. Dies gilt aber nur dann, wenn Sie eine aktuelle Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn oder Arbeitgebers für den jeweiligen Einstellungstermin bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Alternativ kann ein Nachweis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann.
Wichtig:
Ein Einstellungsanspruch resultiert aus der Freigabeerklärung bzw. Kündigung nicht! Im Fall einer positiven Auswahlentscheidung erfolgt mit Freigabe die Übernahme analog zu einer Versetzung zum 01.02. / 01.08., mit Kündigung analog zu einer Neueinstellung einige Tage vor dem konkreten Unterrichtsbeginn (siehe Einstellungstermin in der Ausschreibung).
Wenn Sie als Lehrkraft in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst eines anderen Bundeslandes stehen, können Sie auch am so genannten "Lehrertauschverfahren" zwischen den Bundesländern teilnehmen. Fragen zu den Formalitäten, Fristen etc. werden von der jeweils zuständigen Stelle in Ihrem derzeitigen Bundesland beantwortet.
| Alternative A | Alternative B |
| Durch Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle und / oder im Listenverfahren. Die Vorlage einer Freigabeerklärung oder eines Nachweises, aus dem hervorgeht, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann, ist verpflichtend. | Durch Antrag auf Versetzung im Rahmen des KMK-Lehrertauschverfahrens zum jeweiligen Schulhalbjahres - und Schuljahresbeginn |
4.2 Bewerbungen von Lehrkräften, die unbefristet im Ersatzschuldienst
in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland beschäftigt sindLehrkräfte, die sich in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im staatlich genehmigten Ersatzschuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen oder eines anderen Bundeslandes befinden, können am Ausschreibungs- und Listenverfahren nach Maßgabe der für das jeweilige Verfahren geltenden Erlasse teilnehmen. Dies gilt nur dann, wenn Sie eine aktuelle Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Dienstherrn oder Arbeitgebers für den jeweiligen Einstellungstermin bis zum Bewerbungsschluss vorlegen. Alternativ ist die Vorlage eines Nachweises möglich, dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis zeitnah zum Einstellungstermin beendet werden kann. Ein Einstellungsanspruch ergibt sich nicht.
4.3 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eines anderen Bundeslandes,
die demnächst ihren Vorbereitungsdienst beendenDas Lehrereinstellungsverfahren in Nordrhein-Westfalen besteht aus dem Ausschreibungsverfahren und dem Listenverfahren. Mehr als 95% aller Stellen werden im Ausschreibungsverfahren vergeben, so dass die Einstellungschancen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in diesem Verfahren je nach Schulform, Region und Fächerkombination grundsätzlich sehr gut sind. Trotzdem sollte auch eine Bewerbung für das Listenverfahren abgegeben werden, da damit oftmals sehr kurzfristig frei gewordene Stellen besetzt werden.
Es wird empfohlen, eine Online-Bewerbung bereits einige Monate vor der Beendigung des Vorbereitungsdienstes abzugeben, auch wenn zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung noch nicht feststeht. Im Rahmen dieser Bewerbung können schon Ortswünsche für das Listenverfahren angeben werden. Darüber hinaus können im Rahmen der Bewerbung Mails über künftig neu veröffentlichte Stellenausschreibungen angefordert werden. Später können Bewerbungen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfristen um entsprechende Stellenausschreibungen online ergänzt werden. Papierunterlagen für die Bezirksregierungen sind dann nicht mehr erforderlich, da sie bereits eingereicht wurden. Darüber hinaus ist parallel eine fristgerecht schriftliche Bewerbung an den einzelnen Schulen erforderlich.
Spätestens zum Auswahlgespräch müssen die Noten der Zweiten Staatsprüfung ggf. durch eine vorläufige Notenbescheinigung nachgewiesen werden. Andernfalls können diese Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nicht im Auswahlverfahren an den Schulen berücksichtigt werden. Werden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Auswahlgespräch an der Schule als bestgeeignete Bewerberin oder bestgeeigneter Bewerber ausgewählt, müssen das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung und eine entsprechende Anerkennung des Zeugnisses vor dem Einstellungstermin vorgelegt werden. Die Anschriften der Bezirksregierungen, die für die Anerkennung der Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung zuständig sind, ergeben sich aus der Tabelle unter 2.
Sollte das Ende des Vorbereitungsdienstes geringfügig nach dem Einstellungstermin enden, wird grundsätzlich darauf Rücksicht genommen.
5. Bewerbung zum Seiteneinstieg in der Sekundarstufe I und II und
an BerufskollegsWenn Sie Interesse an einer Lehrtätigkeit haben, aber nicht im Besitz der erforderlichen Lehrbefähigung sind, gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit des sogenannten "Seiteneinstiegs".
Sie können sich als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger nur über das Ausschreibungsverfahren bewerben soweit die jeweilige Stelle für den Seiteneinstieg geöffnet ist.
Beachten Sie bitte auch die weiteren Erläuterungen zum "Seiteneinstieg nur mit Erstem Staatsexamen" ,"Seiteneinstieg ohne Lehrerausbildung" oder zum "Seiteneinstieg für Muttersprachler".
6. Einstellungsverfahren sind "Massenverfahren".Unser Ziel ist es, das Einstellungsverfahren zügig und termingerecht abzuwickeln. Eine Bestätigung über den termingerechten Eingang Ihrer Bewerbung oder ein Hinweis auf Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen kann deshalb nicht erfolgen.
Bei der erstmaligen Bewerbung bekommen Sie eine Bestätigung über die von Ihnen gespeicherten Daten (ausgenommen Ausschreibungswünsche).
7. Befristete Tätigkeiten führen bei ausreichender Stundenzahl zu
einem Aufstieg in der Ordnungsgruppe/ zur Bonifizierung der Ordnungsgruppe.Angerechnet werden nur solche Tätigkeiten, die nach bestandenem 2. Staatsexamen (nach Ende des Vorbereitungsdienstes)
Es ist uns nicht möglich, Nachforschungen über befristete Tätigkeiten von Bewerberinnen und Bewerbern im öffentlichen Schuldienst oder Ersatzschuldienst NRW durchzuführen. Ihrer Bewerbung müssen deshalb alle relevanten Nachweise beigefügt sein, und zwar unabhängig davon, ob bereits Unterlagen (Verträge) bei der Bewerbungsbehörde vorliegen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen beim jeweiligen Einstellungsbüro der Bezirksregierung kann keine Anrechnung erfolgen.
Aus den vorgelegten Nachweisen über befristete Tätigkeiten (Arbeitsvertrag), die anerkannt werden sollen, muss Folgendes hervorgehen:
Laufende befristete Tätigkeiten werden durch das Programm für jede Lehrkraft
tagesscharf dargestellt.
Von Nachfragen zur persönlichen Ordnungsgruppe bitten die Einstellungsbüros abzusehen.
8. Zusätzliche Erfordernisse für ausgebildete Lehrkräfte in der
katholischen und evangelischen ReligionslehreIn den Fächern katholische und evangelische Religionslehre ist neben der staatlichen zusätzlich die kirchliche Lehrerlaubnis erforderlich. Deshalb ist es notwendig, dass mit der Bewerbung auch die kirchliche Unterrichtserlaubnis nachgewiesen wird. Andernfalls muss dieses Unterrichtsfach unberücksichtigt bleiben. Sofern die endgültige kirchliche Unterrichtserlaubnis noch nicht erteilt wurde, ist die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis einzureichen. Liegen Gründe vor, die einer kirchlichen Unterrichtserlaubnis für Religionslehre entgegenstehen könnten, sind diese mitzuteilen.
9. SchwerbehinderungDie besonderen Regelungen des Auswahlerlasses sowie die ergänzenden Erlasse können für Schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen nur angewendet werden, wenn Sie uns beglaubigte Kopien des gültigen Schwerbehindertenausweises (bzw. gültiger Bescheid des Versorgungsamtes und Anerkennungsbescheid des Arbeitsamtes) zur Verfügung stellen. Nur dann kann die Schwerbehindertenvertretung Sie im Verfahren begleiten und unterstützen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nach Ablauf der Geltungsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises eine Kopie der Verlängerung unter Angabe Ihrer Bewerbernummer übersenden.
10. Angebotsannahme und -absage / Bevollmächtigung eines VertretersEinstellungsangebote werden immer schriftlich erteilt! Ebenso müssen Sie ein Einstellungsangebot innerhalb der im Angebot genannten Frist auch schriftlich annehmen oder ablehnen. Wenn die Annahme des Angebotes nicht innerhalb der Frist eingeht, müssen wir dies wie eine Absage bewerten und die Stelle wird der/dem nächsten Bewerberin/Bewerber in der Rangfolge angeboten.
Die Ablehnung eines Einstellungsangebotes führt zu keiner Sperre.
In der Rubrik Terminübersichten werden Sie sehen, dass die Listenverfahren jeweils über mehrere Wochen abgewickelt werden. Wenn Sie sich in dieser Zeit im Urlaub befinden oder aus anderen Gründen über einen längeren Zeitraum keinen direkten Zugriff auf Ihren Briefkasten haben, dann empfehlen wir eine vertrauenswürdige Person mit der Kontrolle Ihrer Post zu betrauen, damit diese Sie sofort informieren kann und Sie das Angebot noch rechtzeitig annehmen können oder jemanden schriftlich bevollmächtigen, Angebote in Ihrem Namen wirksam anzunehmen oder abzulehnen. In diesem Fall muss dem ausgefüllten Annahmevordruck eine schriftliche Vollmacht im Original beigefügt sein.
11. Beschäftigungsverhältnis und BeschäftigungsumfangVorgesehen sind grundsätzlich Dauerbeschäftigungsverhältnisse, bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in der Regel Probebeamtenverhältnisse, soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Anderweitig werden Beschäftigungsverhältnisse nach dem TV-L angeboten.
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich mit voller Pflichtstundenzahl. Es besteht die Möglichkeit, mit der Zusage eines Einstellungsangebotes eine Teilzeitbeschäftigung zu beantragen. Die Arbeitszeit kann bis zur Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl reduziert werden.
Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Lehramtsabschluss (2. Staatsexamen) erhöht sich die Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl um den Anteil der Anrechnungsstunden für die berufsbegleitende Ausbildung (sieben Unterrichtswochenstunden) bzw. die Pädagogische Einführung (fünf Unterrichtswochenstunden).
Informationen zu Besoldung und Entgelt finden Sie unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Dienstrecht/BesoldungEntgelt/index.html.
12. Auskünfte/Änderungen/HinweiseAuskünfte insbesondere über Listenplätze (Rangplätze) werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt. Nach Aufnahme der Bewerbung in die Bewerbungsdatei erhalten Sie einen Auszug über die von Ihnen gespeicherten Daten. Nicht enthalten sind auf diesem Ausdruck von Ihnen angegebene Ausschreibungsbewerbungen. Dem Auszug liegt ein Änderungsbeleg bei, der bei Bedarf für Änderungswünsche genutzt werden kann.
Änderungen der persönlichen Angaben sind jederzeit möglich.
Wenn sich Ihre Anschrift ändert, teilen Sie dies umgehend unter Angabe Ihrer Bewerbernummer mit. Sie haben im allgemeinen kurze Fristen, innerhalb derer Sie entscheiden können, ob Sie ein Angebot annehmen möchten oder nicht. Es wäre für Sie sicher sehr ärgerlich, wenn Sie ein erhofftes Angebot nicht erhalten oder zu spät bekommen.
Wichtig:
Sie haben sich bei uns um Einstellung beworben, aber inzwischen aus verschiedensten Gründen kein Interesse mehr, so dass Sie zurzeit ein mögliches Einstellungsangebot nicht annehmen möchten. Wenn dieser Fall eintreten sollte, dann teilen Sie uns das bitte kurz schriftlich unter Angabe Ihrer Bewerbernummer mit.
Für die Schulen, Schüler, Eltern und auch für die Einstellungsbehörden ist es sehr nachteilig und zeitaufwendig, wenn wir Bewerbern ein Angebot machen, die dann aus dem zuvor genannten Zusammenhang eine Absage erteilen. Schon jetzt herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Bitte prüfen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da von Amts wegen keine Unterlagen nachgefordert werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Möglichkeit der Online-Bewerbung nicht in Anspruch nehmen wollen, können sich mit dem Papier-Vordruck LID 110 bewerben.
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