Seiteneinstieg mit Anerkennung der Ersten Staatsprüfung
Bewerber/innen ohne Lehramtsabschluss können sich unter nachfolgenden
Voraussetzungen bewerben:
- Nachweis einer anerkannten I. Staatsprüfung
und einer mindestens zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit oder einer
mindestens zweijährigen Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des
Studiums zum jeweiligen Bewerbungsschluss,
- Bereitschaft, sich schulrechtlich, schulorganisatorisch, didaktisch, methodisch
und pädagogisch nachzuqualifizieren.
- Mit der Annahme des Einstellungsangebotes für die Sekundarstufe I im Wege des
Seiteneinstiegs müssen sich die Bewerber/innen vertraglich zur Teilnahme an der
angebotenen Qualifizierungsmaßnahme verpflichten. Bis zur Beendigung erfolgt die
Beschäftigung als Lehrkraft im Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L mit
entsprechender Entgeltgruppe.
Der Einstellung geht verpflichtend ein einwöchiges Orientierungsseminar zur
Vorbereitung auf die Anforderungen und Arbeitsbedingungen des neuen
Arbeitsplatzes voraus.
Nicht eingestellt werden grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber,
- die eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben,
- die eine Erste Staatsprüfung abgelegt oder anerkannt bekommen haben und eine Zweite Staatsprüfung nicht mehr ablegen können,
- deren Nichteignung bereits festgestellt worden ist.
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