Checkliste für Lehramtsinhaberinnen und Lehramtsinhaber

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber!

Sie bewerben sich für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Checkliste sowie unsere Kurzanleitung soll Ihnen und uns die Arbeit erleichtern.

Bei der Bewerbung und der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen sind deshalb bitte die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten:

  1. Bewerbungen sind im Ausschreibungs- und/oder Listenverfahren möglich.
  2. Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse etc. einer Bezirksregierung zu übersenden (dies gilt nicht, wenn Sie bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer Daten im Lehrereinstellungsverfahren online erklärt haben (Ausnahme: ggf. Erweiterungsprüfungen, Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid)). Wenn sich Ihre Daten nach der erstmaligen Bewerbung geändert haben und Sie bereits in der Bewerbungsdatei gespeichert sind, müssen Sie nur Änderungen zum Nachnamen und zum Grad der Behinderung schriftlich nachweisen.
  3. Nie Originale versenden. Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsmappe ist nur unter der unten genannten Voraussetzung möglich.
  4. Falls Sie sich auf Stellenausschreibungen bewerben, muss die von Ihnen ausgewählte bewerbungsführende Bezirksregierung fristgerecht über die betreffenden Ausschreibungsnummern und Schulen informiert werden, unabhängig davon, ob sich die Schulen in diesem und / oder in anderen Regierungsbezirken befinden. Bitte übernehmen Sie hierzu die von Ihnen ausgewählten Stellenangebote in die Merkliste (Angebot in Merkliste übernehmen). Die ausgewählten Stellenangebote werden dadurch automatisch in den jeweiligen Online-Bewerbungsbeleg übernommen und müssen dann von Ihnen über "Bewerbung online" abgeschickt werden. Eine alternative Mitteilung per Fax / per Post über die Ausschreibungsnummer(n) und Schule(n) unter Angabe Ihrer Bewerbernummer ist möglich.                                                                                      Darüber hinaus senden Sie der ausschreibenden Schule ebenfalls fristgerecht eine Bewerbungsmappe in Papierform. Eine Bewerbung per Fax, E-Mail oder elektronischen Datenträgern ist nicht zulässig bzw. ist ungültig!
  5. Ausgebildete Lehrkräfte aus einem EU-Land außerhalb des deutschen Sprachraums, deren Abschluss ohne Auflagen anerkannt wurde, müssen im Rahmen des Einstellungsverfahrens nachweisen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse für die Erteilung des Unterrichts und der Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben verfügen.

Unterlagen für die Bezirksregierung

(gilt nicht für diejenigen, die während des Vorbereitungsdienstes ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer Daten im Lehrereinstellungsverfahren erklärt haben)
Ausnahme: bei Verzögerung der Bewerbung
durch Geburt von Kindern oder Wehr- bzw. Zivildienst

Unterlagen für die ausschreibende Schule

  • Ausdruck der Erstbewerbung (ausgedruckt und unterschrieben)
  • (eigene) Geburtsurkunde (einfacher Registerauszug)
  • ggf. Eheurkunde oder Ausdruck aus dem Eheregister (einfache Kopie)
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde oder Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (einfache Kopie)
  • Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung; beim Nachweis des Master of Education ist auch das Bachelor-Zeugnis vorzulegen (beglaubigt)
  • ggf. Anerkennungs- oder Gleichstellungsbescheid für die 1. und 2. Staatsprüfung (beglaubigt)
  • ggf. Erweiterungsprüfungen (beglaubigt)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid (beglaubigt)
  • ggf. Arbeitsverträge über befristete Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Schuldienst/ Ersatzschuldienst NRW oder als Bundesprogrammlehrkraft nach Ende des Vorbereitungsdienstes/ Referendariats (unbeglaubigt)
  • ggf. Geburtsurkunde(n) des Kindes /der Kinder oder Registerausdruck (einfache Kopie)
  • ggf. Wehr- bzw. Zivildienstbescheinigung (unbeglaubigt)
  • ggf. Vocatio / Missio canonica/Idschaza (unbeglaubigt)
  • ggf. Nachweis der deutschen Sprachkompetenz (Sprachniveau C 2, siehe oben Ziffer 5).
  • ggf. Übersetzungen der zuvor genannten Unterlagen nach § 23 VwVfG.

  • Bewerbungsschreiben (Nehmen Sie bitte Stellung zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugniskopien der 1. und 2. Staatsprüfung (unbeglaubigt)*
  • ggf. Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid
  • Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten Qualifikationsnachweisen (unbeglaubigt)
  • Sollte Ihre Bewerbung ohne Erfolg bleiben, kann erst nach erfolgter Einstellung der ausgewählten Lehrkraft eine Rücksendung der Bewerbungsmappe erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie der Bewerbungsmappe einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigefügt haben.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie den Schulen Bewerbungsunterlagen in Papierform übersenden. Eine Bewerbung per Mail oder CD ist ungültig!


* Lehramtsanwärter reichen die Zeugnisse nach Erhalt unverzüglich nach.

Bitte richten Sie je nach Bewerbungsschwerpunkt die Unterlagen für die Bezirksregierung an eine der folgenden Postadressen. Nur an diese Bezirksregierung senden Sie künftige Mitteilungen über die Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen oder sonstige Unterlagen, Änderungen etc.

Bezirksregierung
Arnsberg
Dezernat 47.1.3
Laurentiusstrasse 1
59817 Arnsberg

Bezirksregierung
Detmold
Dezernat 47.1.3
Leopoldstrasse 15
32756 Detmold

Bezirksregierung
Düsseldorf
Dezernat 47.1.3
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Bezirksregierung
Köln
Dezernat 47.1.3
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln

Bezirksregierung
Münster
Dezernat 47.1.3
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster

Wichtiger Hinweis zur Berechnung der Note 1. (Staatsprüfung): Die Note 1.(Staatsprüfung) in dem Datenblatt LID 110 I ist der Mittelwert aus Bachelor- und Masterprüfung oder die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung (vgl. hierzu § 6 Abs. 2 Ziffer 2 Lehrerausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LABG NRW 2009) i.V.m. § 43 Ordnungs des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP NRW)). 

Viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen !!

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