Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen legt grundlegend fest, unter welchen Bedingungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Zielen in Schulen in Nordrhein-Westfalen gelehrt und gelernt wird.
Zum vollständigen Gesetzestext gelangen Sie hier.
Gliederung des Schulgesetzes NRW:
I. Allgemeine Grundlagen (§§ 1–9):
Auftrag der Schule, Geltungsbereich
II. Aufbau und Gliederung des Schulwesens (§§ 10–28):
Schulstruktur, weltanschauliche Gliederung, Schulversuche und Versuchsschulen
III. Unterrichtsinhalte (§§ 29–33):
Unterrichtsvorgaben, Lernmittel, Religionsunterricht, Sexualerziehung
IV. Schulpflicht (§§ 34–41):
Grundsätze, Schulpflicht in der Sekundarstufe II, Verantwortung
V. Schulverhältnis (§§ 42–56):
Allgemeine Rechte und Pflichten, Information und Beratung, Schülerzeitungen, Schülergruppen, Leistungsbewertung, Versetzung, Prüfungen, Ordnungsmaßnahmen
VI. Schulpersonal (§§ 57–61):
Lehrerinnen und Lehrer, sonstiges Personal, Schulleitung
VII. Schulverfassung: (§§ 62–77):
Grundsätze, Mitwirkungsorgane, Schülervertretung; überschulische Mitwirkung
VIII. Schulträger (§§ 78–85):
Aufgaben, Schulentwicklungsplanung, Mindestgröße von Schulen
IX. Schulaufsicht (§§ 86–91):
Schulaufsichtsbehörden, Zuständigkeiten, Organisation der Behörden
X. Schulfinanzierung (§§ 92–99):
Kostenträger, Personalkosten, Lernmittelfreiheit, Schülerfahrkosten, Sponsoring
XI. Schulen in freier Trägerschaft (§§ 100–119):
Ersatzschulen, Ersatzschulfinanzierung, Ergänzungsschulen, Internationale Schulen)
XII. Datenschutz, Übergangsvorschriften (§§ 120–133):
Datenschutz, volljährige Schüler, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsvorschriften, Übergangsregelungen.
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