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Lächelnder junger Lehrer im Gespräch mit einer Person, die man nur unscharf von hinten erkennt.

Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Die Ausbildung zur Lehrkraft gliedert sich in eine universitäre Phase und eine berufspraktische Phase. Einen Überblick über rechtliche Regelungen und inhaltliche Konzepte finden Sie hier.

Einstellung in den Vorbereitungsdienst

Wer eine auf ein Lehramt bezogene Masterprüfung oder die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 1. Mai eines Jahres. Für diesen Einstellungstermin muss die Bewerbung bis zum 15. November des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksregierung vorliegen. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist meist der 1. November eines Jahres. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren, sowie zu allen anderen Fragen den Vorbereitungsdienst betreffend sind unter www.sevon.nrw.de eingestellt.

Bewerbungen

Ihre Bewerbung sollte online unter www.sevon.nrw.de  an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.

Für die Ausbildung stehen landesweit 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) mit 106 lehramtsbezogenen Seminaren zur Verfügung. Welche Ausbildungsstandorte  zum nächsten Einstellungstermin gewählt werden können, wird erst mit dem Bewerbungsstart bekannt gegeben.

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie die Hinweise für Bewerbende lesen: Hier sind sehr viele detaillierte Informationen enthalten, die die Abgabe der Bewerbung erleichtern.

In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerbenden werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. In den letzten Verfahren ist es immer gelungen, ca. 75 % der Bewerbenden ihrem ersten Ortswunsch zuzuweisen. Nimmt man die Ortwünsche 2 – 4 dazu, liegt die Quote der wunschgemäßen Zuweisung bei ca. 90 %.

Anerkennung

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. ihren Master of Education nicht in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen ihr  Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen.

Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst

Rechtsgrundlage für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und für die Staatsprüfung ist die  Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP). Der Vorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten, wenn er in Teilzeit absolviert wird, dauert er 24 Monate

Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung als ausbildungsdidaktische Prinzipien prägen den reformierten Vorbereitungsdienst.

Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP  orientierte Staatsprüfung.

Kerncurriculum

Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter. Unmittelbare Bezüge zur Schulpraxis und zu den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Lehrerausbildung bieten einen verlässlichen Rahmen für eine landesweit vergleichbare Qualität der Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen.

Handlungskonzept Unterrichtsversorgung

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar-und Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben.

Nähere Informationen finden Sie hier

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