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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Schulleitungen tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte. Hier finden sie Hinweise und Handlungshilfen sowie Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge.

Verantwortung vor Ort

Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer gemäß § 59 Abs. 8 SchulG. Sie sind insbesondere dafür verantwortlich, die Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung), die Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Tätigkeiten auch zu dokumentieren.

Fachliche Unterstützung

In der Schulabteilung der jeweiligen Bezirksregierung stehen die Dezernentinnen und Dezernenten für die Generalie "Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen" bei Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Das Ministerium hat zu diesem Aufgabengebiet diverse Hinweise und Handlungshilfen entwickelt. Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst stellt Checklisten mit Prüfkriterien zur Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsvorschläge im geschützten Bereich der Homepage bereit.

Angebote für berechtigte Nutzer (Zugang zum geschützten Bereich) 
Zugangsberechtigungen erhalten alle Lehrkräfte (§ 57, § 58 SchulG) der öffentlichen Schulen in NRW über die Leitung ihrer Schulen.

Hier sind auch eingestellt die Informationen zur Erhebung der psycho-sozialen Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer. Verwendet wird der COPSOQ-Fragebogen (Copenhagen Psychosocial Questionnaire), in der von der unabhängigen Freiburger Forschungsstelle für Arbeitswissenschaften (FFAW) zusammen mit dem MSB sowie den Hauptpersonal- und Hauptschwerbehindertenvertretungen für Nordrhein-Westfalen weiterentwickelten Fassung.

Weitere Angebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz