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Kollegium und Schulleitung

Für die Lehrkräfte und die Schulleitung der bestehenden Gemeinschaftsschulen werden in der Aufbauphase Unterstützungsmaßnahmen angeboten. Sie stellen sicher, dass ein gemeinsames Schulverständnis entsteht, ein Schulprogramm weiterentwickelt und die fachbezogenen Unterrichtsangebote und Differenzierungsformen gemeinsam gestaltet werden können. Wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs erhalten Gemeinschaftsschulen in der Versuchsphase ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro.

Darüber hinaus erhalten Gemeinschaftsschulen einen Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse und Woche wegen des erhöhten Differenzierungs- und Förderbedarfs. Hinzukommt ein "Versuchszuschlag" in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands.

In der Gemeinschaftsschule arbeiten Lehrkräfte mit Lehrämtern der Sekundarstufen I (zwei Drittel) und II (ein Drittel) gemeinsam in einem Kollegium zusammen. In der Sekundarstufe I können Lehrkräfte mit der Qualifikation für beide Sekundarstufen eingesetzt werden. Sofern eine eigene Oberstufe eingerichtet wird, unterrichten dort Lehrkräfte mit dem Lehramt für die Sekundarstufe II. Unabhängig von ihrem Lehramt beträgt die Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen einheitlich 25,5 Stunden pro Woche. Dies entspricht der geltenden Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien.

Die Besoldung der Lehrkräfte entspricht der Bewertung der Ämter an Sekundarschulen. Sofern eine eigene Oberstufe eingerichtet wird, erfolgt die Bewertung der Ämter wie an Gesamtschulen.

In der Schulleitung arbeiten Lehrkräfte unterschiedlicher Schulformen zusammen. Je nach erreichtem Ausbauzustand der Schule sind für Schulleiterinnen und Schulleiter Ämter der Besoldungsgruppe A14 mit Zulage, A 15 und A 15 mit Zulage vorgesehen. Die Besoldungsgruppe A 16 ist für Schulleitungen von Schulen im Schulversuch mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe bei entsprechendem Ausbaustand vorgesehen.