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Nahaufnahme zweier Hände, die sich schützend um zwei Strichmännchen-Kinder formen.

Kinderschutz in der Schule

Lehr­kräfte und weitere pädagogische Fach­kräfte in der Schule sehen ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel täg­lich und können so ihre Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahr­genommen. 

Der Schutz­auftrag der Schulen gegen­über den ihnen anver­trauten Kindern und Jugend­lichen erfährt durch das am 1. August 2006 in Kraft getretene Schul­gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch das im Jahr 2012 in Kraft getretene Bundes­kinder­schutz­gesetz (BKiSchG) eine Konkretisierung. So heißt es im Paragrafen 42 Abs. 6 SchulG NRW: "Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernach­lässigung oder Miss­handlung nachzugehen. Die Schule entscheidet recht­zeitig über die Einbeziehung des Jugend­amtes oder anderer Stellen."

Lehr­kräfte und weitere pädagogische Fach­kräfte in der Schule sehen ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel täg­lich und können so ihre Entwicklung aus nächster Nähe verfolgen. Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, werden in der Schule häufig zuerst wahr­genommen. Nach den gesetz­lichen Regelungen sollen Lehr­kräfte sowie weitere Fach­kräfte Hinweise auf Vernach­lässigung und Miss­handlung (zum Beispiel auffällige Fehl­zeiten oder Verhaltens­weisen) aufnehmen, angemessen hinter­fragen und auf eine Klärung hinwirken. Hierzu gehört die Information des Jugend­amtes und - je nach Fall­konstellation - auch die Einschaltung von Polizei, Gesund­heits­amt oder anderen Institutionen.

Das Ministerium für Schule und Weiter­bildung NRW und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW haben gemeinsam mit der Service­agentur Ganz­tägig Lernen und schul­psychologischen Fach­kräften Fort­bildungen konzipiert und Materialien zur Unter­stützung der Schulen entwickelt. Schulen können sich damit über recht­liche Zusammen­hänge, Handlungs­möglich­keiten in Schule und Jugend­amt sowie Prozess­abläufe bei Anhalts­punkten für Kindes­wohl­gefährdung informieren. Die Materialien können auch für schul­interne Veranstaltungen zum Thema "Kinderschutz in der Schule" genutzt werden und stehen im Folgenden zum Download bereit: