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Schüler üben im Musikunterricht ein Musikstück ein. Blasorchester.

Bildungs- und Teilhabepaket

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.

Informationen zur Umsetzung des Bildungspaketes

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Teil einer Reform mehrerer Gesetze im Rahmen der so genannten "Hartz-IV-Reform", u. a. des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen nach dem SGB II zum Teil als verfassungswidrig beanstandet.

Die Landesregierung hat zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte. Für den Personenkreis, der einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, gelten andere Verfahren.

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" besteht aus sechs Komponenten

  • Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten,
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
  • Schülerbeförderung,
  • schulische Angebote ergänzende Lernförderung,
  • Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und
  • Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
    (z. B. Vereinsmitgliedschaften).

Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.

Informationen zur Lernförderung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Einvernehmen mit dem Schulministerium und dem Familienministerium am 18. Juli 2012 in einem Erlass die Auslegung des § 28 Abs. 5 SGB II zur Lernförderung geregelt. Demnach erhalten Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, einen Zugang zur Lernförderung, wenn diese zusätzlich erforderlich ist, um die  wesentlichen Lernziele zu erreichen.  Weitere Informationen liefert die Arbeitshilfe des MAGS zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets sowie alles relevanten Anträge für den Bereich Sozialhilfe  finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW).

Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“

Durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ werden Kinder und Jugendliche aus finanziell bedürftigen Familien, die an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen teilnehmen und keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unterstützt. Grundsätzlich können danach Kinder von Eltern gefördert werden, die über ähnliche geringe finanzielle Mittel verfügen, wie die Personen, die von den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfasst werden, wenn es sich um einen besonderen Härtefall handelt. Die neuen Förderrichtlinien können Sie hier herunterladen; ebenso das Antragsformular.

Weitere Informationen zum Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ erhalten Sie hier.

Alle Anträge sind an die Jobcenter zu richten. Die Jobcenter helfen dabei und informieren darüber, wer die Leistungen bekommen kann und welche Kinder Förderung erhalten.