NEU Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab 1.3.2020 müssen neu einzustellende Lehrkräfte einen ausreichenden Impf- bzw. Immunschutzes bezüglich Masern nachweisen.
Ein Vordruck zur Vorlage beim Hausarzt finden Sie hier
Personen, die eine Staatsprüfung für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben, werden nicht eingestellt (s. Nr. 3.3 des jährlichen Lehrereinstellungserlasses).