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Zur aktuellen Debatte um die Lehramtsstudiengänge Sozialwissenschaften und Wirtschaft-Politik

Abbildung eines Balken- und eines Tortendiagramms ohne Zahlen und Beschriftung

Klarstellende Erläuterungen

Die Einführung des Faches „Wirtschaft-Politik“ an den Schulen hat Anpassungen bei den jeweiligen Studiengängen für die Qualifizierung künftiger Lehrkräfte notwendig gemacht. 

An den Gymnasien ist das neue Schulfach Wirtschaft-Politik bereits mit Beginn des Schuljahres 2019/20 im Zuge der Umstellung auf G9 in der Sekundarstufe I eingeführt worden. Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 wurde an allen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I das Schulfach Wirtschaft eingeführt bzw. dessen Stellung im Fächerkanon gestärkt.

Bereits bei der Konzeption und Erarbeitung des Schulfachs wurde von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung Wert darauf gelegt, dass die Einführung bzw. Neukonzeption des Schulfachs Wirtschaft nicht zu Lasten anderer Fächer oder Lernbereiche erfolgt.

Auch das jetzt vorgesehene neue Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ wird ein integratives Fach sein, das nicht auf den Bereich Wirtschaft beschränkt ist. Sorgen in Bezug auf die Zukunft der politischen Bildung im Bereich Schule sind somit unbegründet.

Lehramtszugangsverordnung:

Die durch das neue Schulfach notwendigen Anpassungen bei den jeweiligen Studiengängen für die Qualifizierung künftiger Lehrkräfte müssen in die Lehrerausbildung (Lehramtszugangsverordnung, LZV) übertragen werden. Dazu soll das bisherige Fach „Sozialwissenschaften“ als Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ neu profiliert werden. Ein Studiengang muss auf die jeweiligen Schulformen und schulischen Jahrgangsstufen und die schulischen Inhalte ausgerichtet sein. Damit wird sichergestellt, dass künftige Lehrkräfte entsprechend den schulischen Anforderungen ausgebildet werden.

Entsprechende Planungen für die Lehrerausbildung wurden im Rahmen des „Berichts zu Entwicklungsstand und Qualität der Lehrerausbildung“ im November 2020 dem Landtag übermittelt. Die konkreten Regelungsentwürfe wurden einer breiten Anhörung von Verbänden und Hochschulen unterzogen und werden – nach Auswertung der Anhörung – demnächst ebenfalls dem Landtag vorgelegt.
Die geplante Ausbildung für das neu profilierte Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ könnte für Studienanfänger beginnend ab Herbst 2021 möglich werden, demnach wären ab dem Jahr 2026 die ersten Studienabsolventinnen und Studienabsolventen zu erwarten.

Im Rahmen der bisherigen Ausbildung akkreditierte Studiengänge können bis auf Weiteres weiter angeboten werden. Die in den nächsten Jahren noch zu erwerbenden Abschlüsse behalten dabei ihre Gültigkeit; alle Berechtigungen, die in der Vergangenheit mit dem Fach „Sozialwissenschaften“ erworben wurden und in den kommenden Jahren von heutigen Studierenden noch erworben werden, bleiben bestehen.  

Bereits ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit dem Studienfach Sozialwissenschaften und einer entsprechenden Lehrbefähigung haben alle nötigen Voraussetzungen, das neue schulische Fach „Wirtschaft-Politik“ fachgerecht zu unterrichten. Eine weitere Qualifizierung ist nicht notwendig. Unabhängig davon steht allen Lehrkräften die Möglichkeit zur Fortbildung offen. Siehe dazu auch folgende Antwort auf eine Kleine Anfrage.

Unabhängig von der dargestellten Regel-Ausbildung ist den Hochschulen bereits vor der Änderung der Lehramtszugangsverordnung die Möglichkeit gegeben worden, sogenannte Erweiterungsstudiengänge einzurichten, mit denen bereits voll ausgebildete Lehrkräfte (aber auch besonders interessierte Studierende im Erststudium) eine zusätzliche Befähigung für einen zusätzlichen Abschluss im Bereich „Wirtschaft“ erwerben können. Zwei Universitäten in NRW haben sich bereits aus eigener Initiative auf den Weg gemacht, solche Studiengänge anzubieten: Siegen und Paderborn.

Aktueller Stand der Lehramtszugangsverordnung für das Studium: 

Der Entwurf zur Änderung der Lehramtszugangsverordnung wurde den Verbänden und den lehrerausbildenden Hochschulen Ende letzten Jahres zur Stellungnahme zugeleitet. Diese sogenannte Verbändebeteiligung ist erst seit wenigen Tagen beendet. Das Ministerium für Schule und Bildung wertet nun die im Rahmen der Verbändebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen aus und wird das Verfahren anschließend weiterbetreiben. Der abschließende Verordnungsentwurf wird dann noch einmal Gegenstand einer Kabinettbefassung und einer Information des Schul- und des Wissenschaftsausschusses im Landtag sein.

Ziele der Einführung des Schulfachs Wirtschaft-Politik:  

Schule hat die Aufgabe, junge Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft vorzubereiten. Ziel insbesondere des Unterrichts in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern ist es, Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, die politischen, sozialen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse verantwortungsvoll mitzugestalten. Mit dem Start dieses Schuljahres an allen Schulformen eingeführten bzw. neu konzipierten Fach Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik verfolgt die Landesregierung das Ziel, die ökonomische Bildung in den Schulen als Bestandteil der Allgemeinbildung gezielt zu stärken. Diese Kompetenzen, die neben Kenntnissen der Wirtschaftsordnung auch Aspekte der Verbraucherbildung umfassen, dienen der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und einen erfolgreichen Berufseinstieg. 

Neben der ökonomischen Grundbildung hat die politische Bildung weiterhin in den Schulen und im Unterricht einen festen Platz. Dies spiegelt sich auch in den entsprechenden Kernlehrplänen wieder, in denen als Hauptziel neben der ökonomischen auch die politische Mündigkeit sowie der Erwerb von Demokratiefähigkeit formuliert wird.