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Religionsunterricht

Religionsunterricht

Die Religionszugehörigkeit und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen bilden die kulturelle Basis und Identität vieler Menschen. Religionsunterricht trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler eine eigene Wertehaltung entwickeln, sie kritisch überprüfen und Brücken des Respekts, des Verständnisses und Miteinanders aufbauen.

Fragen und Antworten zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen

Die Religionszugehörigkeit und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen bilden die kulturelle Basis und Identität vieler Menschen. Religionsunterricht trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler eine eigene Wertehaltung entwickeln, sie kritisch überprüfen und Brücken des Respekts, des Verständnisses und Miteinanders aufbauen.

Je mehr Kinder und Jugendliche übereinander wissen, desto besser klappt das Zusammenleben. Auch im Mittelpunkt des Religionsunterrichts stehen Kenntnisse über Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Sie sollen im Religionsunterricht reflektiert und mit Leben gefüllt werden. Thema sind auch essentielle Fragen wie: Was bedeuten für mich Liebe, Leid, Tod, oder was ist der Sinn des Lebens? Religionsunterricht kann auch helfen, sogenannten „einfachen“ Lösungen entgegenzutreten, wie sie von manchen fundamentalistisch orientierten Gruppen angeboten werden. Er ermöglicht somit eine systematische und differenzierte Auseinandersetzung mit vielfältigen religiösen und moralischen Werten unserer Gesellschaft vor dem Hintergrund der eigenen konfessionellen Identität.

Religionsunterricht bietet mehr als ethische Orientierung. Neben der Vermittlung von grundlegendem Wissen über die eigene Religion und ihren kulturellen und historischen Kontext schaut der Religionsunterricht hinter die „ersten“ und die „letzten“ Dinge, gerade auch dort, wo andere Wissenschaften keine Antworten geben können.

Schülerinnen und Schüler lernen im Religionsunterricht auf der Grundlage der heiligen Schriften ihres Bekenntnisses. An Beispielen aus der Geschichte und dem Leben sowie den Traditionen der Kirchen und Religionsgemeinschaften beschäftigen sich Kinder und Jugendlichen altersgemäß mit den Grundzügen eines religiös geprägten Lebens. So lernen sie Wertmaßstäbe und Orientierungen zu entwickeln, „hinter die Dinge zu sehen“ und die Welt als „Schöpfung“ zu verstehen.

Ein wichtiges Ziel des Religionsunterrichts ist dabei, das Zusammenleben mit Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften in gegenseitiger Achtung und Zuwendung zu fördern. Schülerinnen und Schüler lernen, dass Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen und Gesellschaften mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen wichtig sind. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Identitätsbildung.

2017 feierten zum Beispiel evangelische Christinnen und Christen das Reformationsjubiläum. Wenn Martin Luther gefordert hat, dass jeder eine Bibel zu Hause haben und diese auch lesen können soll, dann ist das auch ein Auftrag für Bildungsplanung und Schulentwicklung. Kirche orientiert sich an den Menschen, die gemeinsam über ihre Religion sprechen und zusammen Feste feiern. Jugendliche, die heute im Sinne Luthers erfahren, dass Religionstraditionen kultureller Bestandteil unserer Gesellschaft sind, werden sich eher einer Konfession zugehörig fühlen und eine positive Einstellung zum eigenen Bekenntnis finden. Die Heilige Schrift ist für den Religionsunterricht essentiell, auch wenn sie nicht für alle Bekenntnisse die einzige Vermittlungsform der Offenbarung darstellt.

Bekenntnisorientierter Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach, das auch benotet wird. Grundlage sind Artikel 7 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Landesverfassung sowie das Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen.  

Der Religionsunterricht in einem Bekenntnis wird allgemein vom Schulministerium eingeführt. Der jeweilige Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit Grundsätzen der Kirche/Religionsgemeinschaft erteilt. Vom Ministerium wird in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und den Kirchen oder Religionsgemeinschaften auf die ordnungsgemäße Erteilung geachtet. Gehören an einer Schule mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler demselben Bekenntnis an, so haben sie Anspruch auf bekenntnisorientierten Unterricht. Schülerinnen und Schüler, die dem betreffenden Bekenntnis angehören, sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Sekundarstufe l der weiterführenden Schulen, die am islamischen Religionsunterricht teilnehmen wollen, werden von ihren Eltern hierzu bei der vom ihrem Kind besuchten Schule angemeldet.

Schülerinnen und Schüler können sich vom Religionsunterricht abmelden. Bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 14 Jahre alt und somit noch nicht religionsmündig sind, erfolgt die Abmeldung durch die Eltern. Umgekehrt können Schülerinnen und Schüler in Abstimmung mit der unterrichtenden Religionslehrkraft auch dann am Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie dem jeweiligen Bekenntnis nicht angehören.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe l, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten in vielen Schulen das verpflichtende Angebot „Praktische Philosophie“. In der Sekundarstufe ll wird das Fach „Philosophie“ erteilt.

Der Schulgottesdienst ist eine freiwillige schulische Veranstaltung. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden unabhängig von ihrer Teilnahme am Religionsunterricht, ob sie am Schulgottesdienst teilnehmen. Bei noch nicht 14 Jahre alten Schülerinnen und Schüler entscheiden dies die Eltern. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schulgottesdienst teilnehmen, stellt die Schule die Aufsichtspflicht sicher.

Religiöse Feste im schulischen Alltag bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten, in Gemeinschaft zu feiern. Die Teilnahme an solchen religiösen Veranstaltungen ist  - unabhängig von der Teilnahme am Religionsunterricht - freiwillig.

Wichtiger Lehrplaninhalt ist auch die vergleichende Information über andere Religionen. Daher ist der Besuch von kirchlichen Einrichtungen, Kirchen, Moscheen oder Synagogen im Rahmen des Religionsunterrichts durchaus möglich. Schülerinnen und Schüler erfahren somit, wie Mitglieder anderer Bekenntnisse leben und feiern. Sie dürfen hierbei nicht zu religiösen Handlungen verpflichtet werden.

In Nordrhein-Westfalen wird Religionsunterricht in sieben Bekenntnissen angeboten:

  • evangelisch,
  • katholisch,
  • syrisch-orthodox,
  • orthodox,
  • jüdisch,
  • islamisch,
  • alevitisch – im Rahmen eines Schulversuchs,

Grundlage für den Unterricht sind die jeweiligen Richtlinien und Lehrpläne, die Sie hier im Lehrplannavigator finden.

Zum Teil wird der Religionsunterricht, so beispielsweise für Kinder und Jugendliche jüdischer Glaubenszugehörigkeit, auch schulübergreifend unterrichtet. Dabei wird darauf geachtet, dass der Unterrichtsort für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gut erreichbar ist. Der Unterricht wird dann auch nachmittags erteilt. Wichtig ist, dass die Schulleitung die Teilnahme im Vorfeld mit der Klassenleitung abgestimmt und dafür sorgt, dass der Unterricht und die Benotung ordnungsgemäß erfolgen.