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Junge sitzt mit seinem Smartphone in der Hand auf einer Treppe

Mobbing und Cybermobbing

Mobbing ist ein viel­schichtiger, systemischer Prozess, bei dem nicht die einzelnen Straf­taten die „Schwere“ eines Mobbing­prozesses ausmachen, sondern die zusätzliche, gruppen­dynamische Komponente. 

Mobbing ist ein viel­schichtiger, systemischer Prozess, bei dem nicht die einzelnen Straf­taten die „Schwere“ eines Mobbing­prozesses ausmachen, sondern die zusätzliche, gruppen­dynamische Komponente. Darunter fallen dann zum Beispiel auch Ausgrenzungs­prozesse inner­halb von Klassen­gemeinschaften beziehungs­weise Peer­gruppen. Diese sozialen und gruppen­dynamischen Komponenten des Mobbings sind sehr komplex und dynamisch. Daher ist eine pädagogische Einfluss­nahme auf die Kinder und Jugend­lichen notwendig, die an Mobbing­prozessen mittel­bar und unmittel­bar beteiligt sind. Auch um zukünftigen Mobbing­prozessen vorzubeugen.

Was tun bei Mobbing und Cybermobbing?

Es ist pädagogisch sinn­voll, dass Mobbing dort öffentlich gemacht wird, wo es auftritt. In der Schule können Klassen­lehr­kräfte, sonstige Lehr­kräfte, die das Vertrauen der entsprechende Schülerinnen und Schüler genießen, Beratungs­lehr­kräfte, Vertrauens­lehr­kräfte angesprochen und um Hilfe gebeten werden. Darüber hinaus stehen Fach­kräfte für Sozial­arbeit und die Schul­psychologischen Dienste als Ansprech­partner bereit. Die jeweilige Schul­leitung kann ebenfalls einbezogen werden. Über das Schul­system hinaus können auch die Schul­aufsichts­behörden angesprochen werden.

Außerdem gibt es eine Viel­zahl von lokalen und regionalen Angeboten von Mobbing- und Konflikt­beratern sowie Initiativen und Aktions­gruppen, die vor allem bei präventiven Projekten in Anspruch genommen werden können.

Mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das Land die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e. V. (AJS). Die AJS möchte Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern, befähigen und schützen. Als Fach- und Servicestelle stellt sie aktuelle Informationen, kompetente Orientierungshilfe, Broschüren bereit und unterstützt bei der Suche nach Referenten*innen zum Thema (Cyber)-Mobbing.
Darüber hinaus führt die AJS regelmäßig Fortbildungen zum „No Blame Approach“ durch. Dieser ist ein wirksames, nichtstrafendes Interventionsverfahren, um die Bearbeitung und Auflösung von Mobbingprozessen in Schulen zu fördern.

Unabhängig von pädagogischer Einwirkung auf Kinder und Jugend­liche, sind einzelnen Taten, die zu Mobbing­prozessen führen können, größten­teils straf­rechtlich relevant. Dazu zählen etwa Beleidigungen, üble Nachrede, Nötigung, Diebstahl, Raub und Erpressung und Körper­verletzungs­delikte. Den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie den Lehr­kräften stehen somit neben pädagogischen auch repressive Mittel zur Verfügung, um einzelne Teil­bestand­teile von Mobbing­prozessen den Ermittlungs­behörden mitzuteilen, damit diese entsprechend geahndet werden können.

Zudem haben die Schulen die Möglich­keit, erzieherische Einwirkungen und Ordnungs­maßnahmen (§ 53 SchulG) anzuwenden.