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  5. FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch

FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium erstmalig das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler seit 2018 die Möglichkeit, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden. Die wichtigsten Fragen zum FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch finden Sie hier:

Müssen in Zeiten der Corona-Pandemie bei der Organisation und Durchführung des „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" besondere Regularien beachtet werden?

Die für die Organisation und Durchführung des „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" relevanten Aspekte und Zuwendungsvoraussetzungen sind in der Richtlinie Zuwendungen für die Durchführung „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch", BASS 11-02 Nr.31 geregelt. Bei der Durchführung des Programms während der Corona-Pandemie sind zudem zwingend die Maßgaben der jeweils zum Durchführungszeitraum gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) zu beachten. Sofern eine Durchführung der Maßnahme in schulischen Räumlichkeiten geplant ist, ist zudem die jeweils zum Durchführungszeitraum gültige Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) zu berücksichtigen.

Wo wird das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ angeboten und wer führt es durch?

Seit 2018 steht das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ den Schülerinnen und Schülern flächendeckend in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Mittel für die Durchführung des Angebots werden auf die verschiedenen Regierungsbezirke aufgeteilt.

Organisiert wird es durch Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen oder freie Träger. Die konkrete Durchführung vor Ort erfolgt in Schulen oder in geeigneten Räumen im Umfeld einer Schule.

Wer finanziert das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“?

Der Träger erhält für die Durchführung des Angebots Zuwendungen durch das Land NRW in Höhe von 80 Prozent. Hierfür sind im Haushalt über 2 Mio. Euro vorgesehen. Zudem übernimmt das Land die Kosten für die Schulung der Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter.

Ich möchte auch als Träger das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ anbieten. Wie geht das und was habe ich zu beachten?

Möchte ein Träger das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ durchführen, muss er einen entsprechenden Antrag gemäß Nummer 6 der Förderrichtlinie „Zuwendungen für die Durchführung „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ vom 06.02.2018 (BASS 11-02 Nr. 31) beim Dezernat 48 der zuständigen Bezirksregierung stellen. Diese entscheidet dann aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Mittel, ob der Antrag bewilligt wird. Ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht allerdings nicht.

Der Träger entscheidet selbst, wie viele Maßnahmen er beantragen möchte und in welchen Ferien sie stattfinden sollen.

Für die Antragstellung muss der zuständigen Bezirksregierung vom Träger zudem eine Beschreibung der geplanten Maßnahme vorgelegt werden, die den Zuwendungsvoraussetzungen nach Nummer 4 der Förderrichtlinie entspricht:

  • An jeder Maßnahme sollen 15-25 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
  • Betreuung einer Maßnahme durch jeweils zwei Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter.
  • Das Angebot soll an sieben Zeitstunden im Zeitfenster 8 Uhr bis 17 Uhr einschließlich des täglichen gemeinsamen Frühstücks und Mittagessens in den Osterferien an insgesamt acht aufeinanderfolgenden Werktagen, in den Sommerferien an insgesamt zehn aufeinanderfolgenden Werktagen und in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stattfinden.
  • Durchführung des Angebots in geeigneten Räumen in oder im Umfeld der Schule(n). Ist der Antragsteller nicht auch Nutzungsberechtigter der Räumlichkeiten, ist eine entsprechende Zustimmung einzuholen.

Werden dem Träger die Mittel für das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ bewilligt, organisiert er vollumfänglich die Durchführung des Angebots. Hierzu zählt insbesondere auch, dass er sich selbstständig um die  Suche und Bereitstellung von geeigneten Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleitern sowie die Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler kümmert.

Die Zuwendungen für das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ können nicht für die Durchführung anderer Konzepte ähnlicher Art verwendet werden.

Wie hoch genau sind die Zuwendungen des Landes und was muss der Träger übernehmen?

Das Land übernimmt eine Finanzierung in Höhe von maximal 80 Prozent. Der Eigenanteil des Trägers beläuft sich somit auf mindestens 20 Prozent.

Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:

  • Kursmaterial und Verpflegung für Frühstück und Mittagessen in Höhe von 170 Euro pro Tag
  • Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Räumlichkeiten in Höhe von 100 Euro pro Tag
  • Kosten für die Vergütung der zwei Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter in Höhe von
    • 3.960 Euro in den Osterferien,
    • 4.800 Euro in den Sommerferien,

2.700 Euro in den Herbstferien

Wie werden die Fördermittel bewilligt?

Die Fördermittel müssen bei der zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 48) beantragt werden und können dann für alle Maßnahmen eines Jahres als Gesamtbetrag bewilligt werden. Die Bezirksregierung entscheidet, ob sie je Maßnahmezeitraum Bewilligungsbescheide versendet.

Wann erhält der Träger die Zuwendungen?

Nachdem die Fördermittel von der Bezirksregierung bewilligt wurden, erfolgt eine Auszahlung ohne eine besondere Anforderung grundsätzlich

  • für die Osterferien zum 01. April,
  • für die Sommerferien zum 01. Juli und
  • für die Herbstferien zum 01. Oktober eines Jahres.

Die Fördermittel können allerdings nur dann ausgezahlt werden, wenn auch der Zuwendungsbescheid bestandkräftig geworden, er also nicht mehr anfechtbar ist.

Muss der Träger der Bezirksregierung im Anschluss an die Maßnahme über die Verwendung der Mittel berichten?

Ja. Durch einen Verwendungsnachweis ist nachzuweisen, dass die bewilligten Fördermittel für tatsächliche Ausgaben eingesetzt worden sind.

Nicht verausgabte Fördermittel müssen unaufgefordert binnen acht Wochen nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme zurückgezahlt werden.

Ich möchte Sprachlernbegleiter werden, wo kann ich mich bewerben, was kann ich verdienen und was habe ich sonst zu beachten?

Dadurch, dass das Angebot vollumfänglich durch kommunale oder freie Träger organisiert wird, ist eine Bewerbung auch nur bei diesen Trägern möglich. Es erfolgt keine Einstellung durch das Land NRW.

Bewerben können sich

  • Lehrkräfte in Nebentätigkeit (Hinweise: Lehrkräfte in Nebentätigkeit dürfen ihre eigenen Schülerinnen und Schüler nicht außerhalb des Unterrichts unterrichten),
  • Referendarinnen und Referendare (Lehramt),
  • Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (DaZ/DaF) oder
  • Studierende (Lehramt), geeignete Ehrenamtliche und Pensionäre mit Lehrerfahrung.

Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter müssen Deutschkenntnisse gemäß Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens besitzen.

Der Träger ist verpflichtet, folgende Vergütungspauschale pro Sprachlernbegleiterin oder Sprachlernbegleiter zu zahlen:

  • 1.980 Euro in den Osterferien
  • 2.400 Euro in den Sommerferien
  • 1.350 Euro in den Herbstferien

Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter verpflichten sich, an der vorbereitenden Schulung der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) oder eines durch die LaKI beauftragten Kommunalen Integrationszentrums teilzunehmen und die von ihnen durchzuführende Maßnahme auf Basis der in der Schulung vermittelten inhaltlichen Standards umzusetzen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Schulung entfällt, wenn durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden kann, dass diese Schulung bereits besucht wurde.

Wann findet die Schulung für die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter statt und bin ich automatisch angemeldet?

Schulungen werden durch die LaKI oder durch die LaKI beauftragte Kommunale Integrationszentren angeboten.

Die Termine für die Schulungen der LaKI sind dem Internetauftritt der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) unter http://www.kommunale-integrationszentren-nrw.de/ zu entnehmen. Es erfolgt keine gesonderte Einladung durch die LaKI.

Nehmen die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter erstmalig an der Maßnahme teil, ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter melden sich mittels ihres mit dem Träger geschlossenen Vertrags selbstständig für die Schulung auf der o.g. Internetseite an. Dieser Vertrag muss auch (zumindest in Form einer einfachen Kopie) am ersten Schulungstag vorgelegt werden. Die Schulung ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.

Alternativ können interessierte Sprachlernbegleitungen in einem örtlichen Kommunalen Integrationszentrum erfragen, ob dort im Auftrag der LakI eine regionale Schulung angeboten wird.

Was lerne ich in der Schulung?

An zwei Tagen (samstags) lernen die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter ganztägig die Gestaltungsmöglichkeiten des Ferienangebots kennen. Dabei  befassen sie sich unter anderem in Workshops mit verschiedenen Lernmedien, unterschiedlichen Deutschfördermöglichkeiten und tauschen Erfahrungen und Ideen aus. Die Schulung der LaKI geht zudem gezielt auf die unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Standorte ein, so dass konkret angepasste Konzepte für ein erfolgreiches Lernen vor Ort entwickelt werden können.

Eine Darstellung der Schulungsinhalte finden Sie hier

Was ist das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“?

Das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ ist ein schulisches Angebot, das außerunterrichtlich während der Oster-, Herbst- und Sommerferien stattfindet.

Das Angebot soll die Deutschförderung während der üblichen Schulzeiten ergänzen. Hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler in sprachheterogenen Lerngruppen eine intensive Deutschförderung u.a. mit Hilfe unterstützender digitaler Lernmedien. Im Rahmen von alltagsbezogenen Aktivitäten und Ausflügen soll es den Schülerinnen und Schülern zudem ermöglicht werden, die vorab thematisierten Sprachmittel in authentischen Situationen anzuwenden und zu üben.

Wann wird das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ durchgeführt?

Das Angebot findet täglich an sieben Zeitstunden im Zeitfenster 8 Uhr bis 17 Uhr statt:

  • in den Osterferien an insgesamt acht aufeinanderfolgenden Werktagen,
  • in den Sommerferien an insgesamt zehn aufeinanderfolgenden Werktagen,
  • in den Herbstferien an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Werktagen.

In dieser Zeit enthalten sind außerdem das täglich gemeinsame Frühstück sowie Mittagessen.

Für wen ist das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“?

Das Angebot richtet sich an alle neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um am normalen Unterricht im Regelsystem teilzunehmen und die dadurch eine Deutschförderung nach dem Erlass „ Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ vom 15. Oktober 2018 (BASS 13-63 Nr. 3) erhalten.

Warum gibt es das Angebot?

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Erlernen der deutschen Sprache eine unerlässliche Voraussetzung dafür, dem schulischen Unterricht folgen und sich aktiv an ihm beteiligen zu können. Zugleich ist das Beherrschen der deutschen Sprache auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Einige Kinder und Jugendliche benötigen hierfür nicht nur eine generelle, sondern zugleich eine kontinuierliche Deutschförderung, die auch über die übliche Unterrichtszeit der Schule hinausgeht und im Rahmen der Ferien fortgeführt wird. Nur so kann ihnen eine bestmögliche Hilfestellung beim Erlernen der deutschen Sprache gegeben werden. Sie sollen die Ferienzeiten nutzen können, um ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie auch im Alltag anzuwenden.

Bei dem „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ geht es nicht darum, die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler auf ein bestimmtes Sprachniveau zu heben, sondern sie individuell gemäß ihrer Bedürfnisse zu fördern.

Wer organisiert das Angebot?

Das Angebot wird durch unterschiedliche Träger organisiert, die entsprechende Fördermittel für die Durchführung beantragen müssen.

Träger der Maßnahmen können sein:

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen,
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • sonstige freie Träger
Wie können sich die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler anmelden?

Das Verfahren der Anmeldung erfolgt von Träger zu Träger unterschiedlich. Es empfiehlt sich, vor Ort konkret nachzufragen.

Wer unterrichtet die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler?

Jede Maßnahme wird von zwei Sprachlernbegleiterinnen oder Sprachlernbegleitern unterrichtet und betreut, die durch eine vorherige Schulung der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) gezielt auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden.

Als Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter können sich

  • Lehrkräfte in Nebentätigkeit,
  • Referendarinnen und Referendare (Lehramt),
  • Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (DaZ/DaF) oder
  • Studierende (Lehramt), geeignete Ehrenamtliche und Pensionäre mit Lehrerfahrung

melden.

Müssen die Schülerinnen und Schüler teilnehmen?

Nein, es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, dass keineswegs für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.

Was kostet das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ für die Schülerinnen und Schüler?

Das Angebot ist für die neu zugwanderten Schülerinnen und Schüler kostenlos. Dies schließt sowohl die Verpflegung als auch Ausflüge mit ein.

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Mehr zum Thema

  • Pressemitteilung "Zusätzliche Mittel für ,FIT in Deutsch' in den Herbstferien" (27. September 2020)
  • Förderrichtlinie FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch
  • Flyer FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch

Im Überblick Inhalt

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