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Gruppenangebote als Bildungs- und Erziehungsangebote

(z.B. Angebote zum sozialen, sprachlichen und motorischen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 an allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)

Allgemeine Informationen

Die Durchführung von außerschulischen Bildungs- und Erziehungsangeboten soll den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 10  an allgemeinen Schulen das Aufholen coronabedingter Benachteiligung ermöglichen.

Es werden Bildungs- und Erziehungsangebote durchgeführt. In diesem Rahmen können z. B. Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote unterbreitet werden, die auch mit dem Einsatz digitaler Medien ergänzt werden können. 

An den Angeboten können Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen teilnehmen, auch solche mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Eine Gruppe besteht aus 8 bis 15 Schülerinnen und Schüler, die ggf. auch verschiedene Schulen, Schulformen und Jahrgänge besuchen. Ebenso sind Gruppenangebote mit einem thematischen Schwerpunkt oder einer Festlegung auf bestimmte Schulformen, Schulstufen oder bestimmte Jahrgangsstufen möglich. 

Die Angebote können ab dem 10. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 stattfinden. Auch Angebote an den Wochenenden oder an Nachmittagen sind möglich.

Die Angebote finden an mindestens einem Tag für sechs Zeitstunden pro Tag statt.

Informationen für Eltern

Informationen zu den regionalen Angeboten können Sie über die Schulträger oder Schulen erhalten.

Die Teilnahme an den Angeboten ist kostenlos.  Sollte in einem Angebot eine Mittagsverpflegung bereitgestellt werden, kann hierfür ein Beitrag erhoben werden, sofern die Eltern ein bereitgestelltes Mittagessen für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten.

Die Teilnahme an dem Angebot ist freiwillig und bedarf grundsätzlich keiner Bescheinigung durch die Schule. Die Teilnahmemöglichkeit ergibt sich aus den verfügbaren Angeboten und Plätzen. Über die Teilnahmezulassung entscheidet der Maßnahmenträger.

Informationen für Lehrkräfte

Wenn Lehrkräfte dies tun und die Schülerinnen und Schüler sie zum Angebot mitbringen, kann das hilfreich sein und ist somit wünschenswert.

Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch kann es sinnvoll sein, Schülerinnen und Schüler als Lehrkraft für die Angebote zu motivieren.

Ja. Mit Schulmail vom 16.09.2020 wurde ausdrücklich klargestellt, dass Lehrerinnen und Lehrer die Durchführung einer Maßnahme (Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten) auch im Rahmen einer Nebentätigkeit unterstützen können. 

Für verbeamtete Lehrkräfte gelten die §§ 48-58 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung (NtV). Tarifbeschäftigte Lehrkräfte müssen ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (§ 3 Abs. 4 TV-L). Bei konkreten Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 47 der für Sie zuständigen Bezirksregierung. 
 

 

Informationen für Maßnahmenträger

Förderfähig ist die Durchführung von außerschulischen Bildungs- und Erziehungsangeboten. Eine Förderung kann bewilligt werden, wenn u.a. die Voraussetzungen von Nr. 4 der Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten im Jahr 2020 - Bildungs- und Erziehungsangebote für Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen vom 16.09.2020 - erfüllt sind.

Fördermittel können durch Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen und durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt werden.

Ein Antrag auf Förderung ist bei der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung (Dez. 48) einzureichen.

Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Hiermit sind die entstehenden Personal- und Sachausgaben in Höhe von 500 Euro pro Gruppe pro Tag gemeint. Die restlichen 20 Prozent sind selbstständig zu erbringen.

Grundsätzlich werden die Angebote selbstständig durch den Maßnahmenträger (Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen und durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII) durchgeführt. Die Angebote können aber ggf. auch Dritte organisiert werden, sofern eine Weiterleitung der Fördermittel zugelassen wurde.

Mit Ausnahme der Förderrichtlinie für Individualangebote im häuslichen Umfeld sind sechs Zeitstunden pro Tag verbindlich und Angebote von weniger als sechs Zeitstunden pro Tag sind nicht förderfähig. 

Die mit den Richtlinien geförderten Angebote sollen in der Zielrichtung keine Ausweitung der ansonsten bestehenden schulischen Möglichkeiten unterrichtsbegleitender individueller Förderung (z.B. im Rahmen von Ergänzungsstunden, Lernzeiten, Förderbändern, in AGs oder OGS-Angeboten) darstellen, sondern sind außerschulische Angebote, welche die schulische Förderung flankieren und indirekt unterstützen.

Da es sich um außerschulische Angebote handelt, hat die für die außerschulische Veranstaltung zuständige Institution (der antragsberechtigte Schulträger, der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, der nach AZAV zertifizierte Träger im berufsbildenden Bereich oder der Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen) einen geeigneten Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen

Anne Wenner
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon 02931 82-3313
Telefax 02931 82-40506
anne.wenner [at] bezreg-arnsberg.nrw.de (anne[dot]wenner[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

Rainer Kaufung
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon 02931 82-3312
Telefax 02931 82-40354
rainer.kaufung [at] bezreg-arnsberg.nrw.de (rainer[dot]kaufung[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

Reinhild Stewen
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon 02931 82-3368
Telefax 02931 82-40203
reinhild.stewen [at] bezreg-arnsberg.nrw.de (reinhild[dot]stewen[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

Monika Burmeister

monika.burmeister [at] bezreg-detmold.nrw.de (monika[dot]burmeister[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

Dez48.Ferienprogramm [at] brd.nrw.de (Dez48[dot]Ferienprogramm[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Peter Marx
peter.marx [at] brk.nrw.de (peter[dot]marx[at]brk[dot]nrw[dot]de)
0221-147-2552

Susanne Larfeld
susanne.larfeld [at] brk.nrw.de (susanne[dot]larfeld[at]brk[dot]nrw[dot]de)
0221-147-3852

Bernhard Kock
Tel.: 02 51 / 41 14 11 0
Email: bernhard.kock [at] brms.nrw.de (bernhard[dot]kock[at]brms[dot]nrw[dot]de)
zuständig für die Stadt Münster und die Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf

Roger Sczigalla
Tel.: 02 51 / 41 14 11 5
Email: roger.sczigalla [at] brms.nrw.de (roger[dot]sczigalla[at]brms[dot]nrw[dot]de)
zuständig für die Städte Bottrop und Gelsenkirchen, die Kreise Borken u. Recklinghausen sowie die Mittelbewirtschaftung.