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Sicherheit, Aufsicht und Erste Hilfe im Ganztag

Für die Aufsichtspflicht und die Sicherheit im Ganztag, u.a. auch für Angebote zu Bewegung, Spiel und Sport gibt es unterschiedliche Regelungen, die das Schulministerium mit der Unfallkasse NRW abgestimmt hat. 

Konkrete Einzelfragen sollten unabhängig von den grundsätzlichen Regelungen jedoch stets mit der Unfallkasse besprochen werden. Lehr- und Fachkräfte im Ganztag können auch an Schulungen zur Ersten Hilfe teilnehmen, die von der Unfallkasse NRW angeboten und finanziert werden.