Erlasse für den Schulbereich
Von den Bestimmungen zum Einsatz von Ehrenamtlichen in den Schulen über die Grundsätze zur Vergabe von Hausaufgaben bis hin zu den Ferienterminen: Erlasse regeln manche Details des schulischen Alltags. Nachfolgend können Sie einige besonders relevante Erlasse nachlesen.
- Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW)
- Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen. Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung (Stand: 24. April 2019). Anhang: Liste Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen.
- Hausaufgaben für die Klassen 1 bis 10, Unterrichtsbeginn, Fünf-Tage-Woche und Klassenarbeiten
Dieser Runderlass regelt den Unterrichtsbeginn, die Verteilung der Wochenstunden, die Fünf-Tage-Woche an Schulen, die Klassenarbeiten und stellt allgemeine Grundsätze für die Vergabe, den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben in den Klassen 1 bis 10 auf (Stand: 5. Mai 2015). - Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
Der Runderlass enthält Regelungen zu Schulversäumnissen (z. B. aus Krankheitsgründen) sowie zu Beurlaubungsmöglichkeiten. Auch ist unter Zf. 4.5 geregelt, unter welchen Voraussetzungen Hitzefrei gegeben werden kann (Stand: 1. Juni 2015). - Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach derm Unterricht in der Primarstufe Runderlass vom 12. Februar 2003 (Stand: 9. März 2016).
- Erlass zur Genehmigung von Fachklassen an Berufskollegs (Stand: 24. Januar 2017) mit einer Liste der gemeinsamen Beschulungsmöglichkeiten.
- Einsatz von Ehrenamtlichen im unmittelbaren Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen in Schulen
- Unterricht in der Herkunftssprache. Dieser Erlass regelt, wann Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte Unterricht in ihrer Herkunftssprache bekommen (Stand: 28. Juni 2016).
- Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen Runderlass (Stand: Januar 2010)
- Richtlinien für Schulfahrten. Die Richtlinien beschreiben die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schulfahrten (Stand: 1. Juni 2015).
- Integrative Lerngruppen an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I. Erlass vom 19. Mai 2005 (Stand: 1. Juni 2015).
- Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)
- Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg. Der Runderlass regelt die Zusammenarbeit zwischen Schule, Hochschule, Agentur für Arbeit und anderen außerschulischen Partnern (Stand: 01.06.2015).
- Sekundarstufe II - Berufskolleg; Zertifizierung von EDV-Kenntnissen im Berufskolleg
- Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) im öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen. Runderlass des Kultusministeriums (Stand: 1. Juni 2015).
- Ferientermine in Nordrhein-Westfalen und die der anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland
- Religiöse Feiertage
- Schulaufsicht über Ersatzschulen
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