Muster-Hygieneplan für Schulen
Schulen (= Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz – IfSG) sind nach § 36 IfSG verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Zur Unterstützung der Schulen hat das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG NRW) einen Muster-Hygieneplan veröffentlicht, der ermöglichen soll, einen Hygieneplan nach den eigenen schulspezifischen Erfordernissen und Gegebenheiten zu erstellen. Diesen Muster-Hygieneplan finden Sie hier.
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