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Landeslehrerentsendeprogramm

für Schulen in Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (MOE/GUS) sowie in China

Infolge der Demokratisierung in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion ist die Wahl der Fremdsprachen in den dortigen Schulsystemen freigestellt worden. Dadurch ist ein erheblicher Bedarf an deutschsprachigem Unterricht entstanden, der kurzfristig nicht durch einheimische Lehrkräfte abgedeckt werden kann. Diese Staaten haben dringend um die Entsendung deutscher Lehrkräfte gebeten.

Ein Einsatz ist in allen Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas, insbesondere in Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und den Baltischen Staaten, aber auch in Russland und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten der ehemaligen Sowjetunion je nach Stellensituation möglich. Es handelt sich um Stellen an Schulen, die zum Deutschen Sprachdiplom führen, und an Mittelpunktschulen in Gebieten mit deutscher Minderheit.

Aus vergleichbaren Gründen ist seit einigen Jahren auch eine Entsendung nach China möglich.

Über den Unterricht hinaus werden diese Lehrkräfte häufig zu Ansprechpartnern für alle den Deutschunterricht bzw. auch den deutschsprachigen Fachunterricht betreffende Fragestellungen: z.B. für Lehrbücher, Lehrplanentwicklung, schulinterne Lehrerfortbildung, Fremdsprachendidaktik, Schulpartnerschaften. Das Landeslehrerentsendeprogramm ist damit nicht nur ein Beitrag zur Förderung der deutschen Sprache in den genannten Staaten, es dient auch der Initiierung oder Verstärkung der internationalen Kontakte zwischen NRW und den aufgeführten Ländern im Bildungsbereich.

Weitere Informationen finden Sie hier

Bedingungen für Bewerberinnen und Bewerber

Für eine Entsendung als Landesprogrammlehrkraft an Bildungseinrichtungen in MOE/GUS-Staaten kommen in Frage:

Lehrerinnen und Lehrer, die die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt mit Erfolg abgelegt haben, im inländischen Schuldienst als Beamte auf Lebenszeit oder unbefristet angestellt tätig sind und sich bewährt haben.

Gute Aussichten auf Vermittlung haben Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I und II, die Deutsch und vorzugsweise eine moderne Fremdsprache oder zwei moderne Fremdsprachen unterrichten (für Schwerpunktschulen mit einem Profilzweig Deutsches Sprachdiplom) oder deutschsprachigen Fachunterricht erteilen; Erfahrungen im Unterrichten von Deutsch als Fremdsprache (DaF) sind wünschenswert.

Die Entsendung als Landesprogrammlehrkraft beinhaltet eine Tätigkeit mit voller Stundenzahl.

Bewerbungsverfahren

Wer als Landesprogrammlehrkraft an eine Bildungseinrichtung in die MOE/GUS-Staaten entsandt werden möchte, richtet seine Bewerbung auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf,Frau LRSD´in Tanja Reinlein, Telefon 0211 475-4305, E-Mail: Tanja.Reinlein [at] brd.nrw.de. Hier können auch Bewerbungsbögen angefordert werden.

Es empfiehlt sich, zuvor Auskünfte darüber einzuholen, welche Staaten, Regionen, Schulen oder Projekte schwerpunktmäßig unterstützt und betreut werden. Bei einer Ausreise mit eigenen schulpflichtigen Kindern ist eine Beratung dringend erforderlich, da in einigen Staaten die Beschulung deutscher Kinder schwierig ist.

Mit der Abgabe der Bewerbung erklären sich die Lehrkräfte damit einverstanden, dass ihre Bewerbungsunterlagen bei einer beabsichtigten Entsendung über das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - und die zuständige Auslandsvertretung der anfordernden Bildungseinrichtung zugeleitet werden.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Düsseldorf erhältlich.

Vorbereitung und Entsendung

Das Auswärtige Amt und in seinem Auftrag das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - erarbeiten in enger Abstimmung mit den Ländern jährlich einen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderung der betreffenden Staaten.

Im Auftrag des Auswärtigen Amtes übernimmt das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - die kulturpolitische, landeskundliche, pädagogische und administrative Einweisung der Lehrkräfte. Die Länder stellen die Lehrkräfte für diese Einführungstagungen von ihren Lehrverpflichtungen frei.

Stellung und Aufgaben der Lehrkräfte

Unmittelbar nach ihrer Ankunft im Empfangsstaat schließen die Lehrkräfte mit der zuständigen Behörde bzw. dem Träger der Schule ihres Einsatzortes einen Arbeitsvertrag ab. Die Lehrerinnen und Lehrer haben damit die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Vertragspartner ist gleichzeitig ihr Dienstvorgesetzter. Sie unterliegen der Fachaufsicht der zuständigen Schulbehörde der Empfangsstaaten. Sie werden pädagogisch durch die Fachberaterin/Koordinatorin bzw. den Fachberater/Koordinator des Bundesverwaltungsamtes - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - betreut. Diese beraten alle Gremien und Personen, die an der Verwirklichung des Programms beteiligt sind.

Die Umsetzung des Programms erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Information. Deshalb ist der dienstliche Schriftwechsel mit innerdeutschen Behörden über die Fachberaterin/Koordinatorin bzw. den Fachberater/Koordinator zu führen. Dienstherr bleibt das beurlaubende Land.

Die Entsendung ist für einen Zeitraum von 1 bis 6 Jahren möglich. Für eine sinnvolle Tätigkeit sollte allerdings ein mindestens dreijähriger Aufenthalt eingeplant werden.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, wöchentlich bis zu 25 Unterrichtsstunden in deutscher Sprache zu erteilen. Sie sind ferner verpflichtet, so weit erforderlich, Vertretungen zu übernehmen, jedoch nicht mehr als drei Unterrichtsstunden wöchentlich und insgesamt höchstens 40 Unterrichtsstunden jährlich. Bei Übertragung von Sonderaufgaben kann das wöchentliche Stundendeputat verringert werden.

Die Landesprogrammlehrkräfte sind verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen, die von der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. dem Fachberater/Koordinator angesetzt werden, auch in der unterrichtsfreien Zeit mitzuwirken bzw. teilzunehmen.

Die Lehrkräfte erstellen zu Kalenderjahresende einen Tätigkeitsbericht für ihren Dienstherrn. Diese Berichte werden zur Aufnahme in die Personalakte an die personalaktenführende Stelle weitergeleitet.

Der Bericht soll eine Beschreibung der wichtigsten Fakten der Tätigkeit und des persönlichen Umfeldes enthalten und nicht länger als drei Schreibmaschinenseiten sein.

Finanzielle Regelungen

Landesprogrammlehrkräfte werden bei Wahrung ihrer Rechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit beurlaubt (gilt für Beamte und Angestellte gleichermaßen). Die Lehrkräfte werden auf Planstellen der Empfangsstaaten eingesetzt und erhalten in der Regel zusätzlich vom dortigen Schulträger ein ortsübliches - vergleichsweise niedriges - Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.

Im Auftrage des Auswärtigen Amtes übernimmt das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - die Kosten für die Dienstantritts- und Rückreise der Lehrkräfte und Familienangehörigen und gewährt daneben einen Umzugskostenzuschuss. Die Lehrkräfte erhalten vom Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - einen entsprechenden Zuwendungsbescheid.

Vertragsverlängerung

Eine Vertragsverlängerung muss spätestens drei Monate nach Schuljahresbeginn mit der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. dem Fachberater/Koordinator geklärt und beantragt werden.

Lehrmittelversorgung

Lehrmittelwünsche der Programmlehrkräfte müssen mit der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. den Fachberater/Koordinator abgesprochen werden. Entsprechende Anträge sind über diese an folgende Institutionen zu richten:

Goethe Institut: Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Muttersprache

Bundespresseamt: Material über die Bundesrepublik Deutschland

Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen: Material für den deutschsprachigen Fachunterricht bzw. Pilotunterricht im Auftrage des Fachberaters, Zusatzmaterial für den Deutschunterricht, Bücher zur Einrichtung von Schulbibliotheken.

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