Geschlechtersensible Bildung, reflexive Koedukation
Zum Bildungsauftrag der Schulen in Nordrhein-Westfalen gehört die Aufgabe, den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu beachten und darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen beseitigt werden (§ 2 Abs. 7 Schulgesetz). Ziel ist es, die einschränkenden Wirkungen von Geschlechterstereotypen zu erkennen und die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und Interessen zu fördern.
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