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Ministerin Gebauer: Distanzunterricht bis zum 12. Februar für alle Schulen

Schulen leisten weiter konsequenten Beitrag zur Kontaktreduzierung

26.01.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Der Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird bis zum 12. Februar fortgeführt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine pädagogische Betreuung aufrechterhalten. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dieser Entscheidung setzen wir den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 19. Januar konsequent um. Die Schulen leisten damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Das immer noch zu hohe Infektionsgeschehen und das Auftreten neuer Virusmutationen erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen. Es bleibt weiter eine Zeit der Vorsicht. Es geht darum, mit allen Kräften eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie konsequent anzustreben und dann dauerhaft zu sichern. Umso wichtiger war und ist, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen frühzeitig, umfassend und konsequent auf den Distanzunterricht vorbereitet haben. Der Umstieg auf den Distanzunterricht hat grundsätzlich gut funktioniert. Ich weiß um die Belastungen der Eltern durch den Distanzunterricht und um die Unsicherheit der Schülerinnen und Schüler aufgrund der aktuellen Situation. Ich danke den Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder. Unsere Schülerinnen und Schüler leisten Überragendes und sie meistern eine noch nie dagewesene Situation mit Bravour. Ich werde mich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass sie in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr jegliche Unterstützung erhalten, die sie brauchen.“

Schon zu Schuljahresbeginn hatte die Landesregierung mit der Verordnung zum Distanzunterricht einen rechtlichen Rahmen für die Organisation dieser Form des Unterrichts geschaffen. Damit wurde der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht in diesem Schuljahr formal gleichgestellt und kann entsprechend bewertet werden. Als erstes Bundesland plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die bis zum Schuljahresende gültige Rechtsverordnung im Rahmen einer weiteren Schulgesetzänderung dauerhaft für den Distanzunterricht zu sichern.

Mit zwei Handreichungen, die die Verknüpfung zwischen Präsenz- und Digitalunterricht beschreiben sowie Best-Practice-Beispiele liefern, werden ebenso wie mit Fortbildungen, Online-Seminaren und vielen weiteren digitalen Angeboten die Lehrkräfte bei der Gestaltung des Distanzunterrichtes durch das Schulministerium unterstützt. Auch die Ausstattung von Lehrkräften sowie bedürftigen Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten hat das Land bereits frühzeitig auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit dem Bund und den Schulträgern wurde dazu im Sommer 2020 das mit einem Gesamtvolumen von rund 350 Millionen Euro größte Investitionspaket für die Digitalisierung der Schulen aufgelegt. Die beiden Sofortausstattungsprogramme sind fast vollständig abgerufen und immer mehr digitale Endgeräte sind nun in den Schulen vorhanden.

Neben der Hardware stellt das Schulministerium den Schulen auch Softwareanwendungen für den digitalen Unterricht kostenlos zur Verfügung. Die digitale Arbeitsplattform LOGINEO NRW, das Lernmanagement LOGINEO NRW LMS und der LOGINEO NRW Messenger mit Videofunktion bieten Lehrkräften die Möglichkeit, den Distanzunterricht rechts- und datenschutzkonform zu gestalten.

Ministerin Gebauer: „Ich freue mich, dass diese Angebote schon jetzt sehr gut angenommen werden und gehe davon aus, dass LOGINEO NRW perspektivisch an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz kommt. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen zeigen: Die Systeme laufen stabil und ermöglichen es unseren Lehrkräften, guten Distanzunterricht anzubieten und auf diese Weise den staatlichen Bildungsauftrag zu sichern.

Ich habe immer betont, dass der Präsenzunterricht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte die beste Form des Lernens beziehungsweise Lehrens darstellt. Als Schul- und Bildungsministerin bleibt es weiterhin mein Ziel, unseren Schülerinnen und Schülern beste Bildung zu ermöglichen. Das bedeutet: Sobald die Entwicklung des Infektionsgeschehens es zulässt, müssen wir den Kindern und Jugendlichen auch wieder Präsenzunterricht anbieten. Dieses Ziel erreichen wir am schnellsten, wenn wir die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung jetzt konsequent einhalten.

Mir ist bewusst, dass viele Schülerinnen und Schüler sich Sorgen machen, wie sie ihre Bildungswege weiterführen können. Das gilt natürlich in besonderer Weise für die Abschlussjahrgänge. Unser Ziel war, ist und bleibt, ihnen auch in diesem Jahr die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen und auf dieser Grundlage vollwertige Abschlüsse zu vergeben, die überall anerkannt werden. Mit der Verschiebung der Prüfungstermine, einer erweiterten Aufgabenauswahl sowie einer Anpassung der zentralen Prüfungsaufgaben, die auch der Tatsache Rechnung trägt, dass gegebenenfalls nicht alle Bereiche der Lehrpläne in der gewohnten Vertiefung unterrichtet werden konnten, haben wir hier Vorkehrungen getroffen, die für situationsangemessene, faire Prüfungsbedingungen sorgen. In den Beratungen mit den Verbänden und Akteuren des Bildungsbereichs am Wochenende wurde deutlich, dass diese Linie auf eine breite Zustimmung stößt. Mit Blick auf einzelne Prüfungen bereits ab Ende Februar wird es lediglich für einige Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs Ausnahmen geben. Das ist ein Gebot der Fairness und aufgrund der geringen Zahlen verantwortbar.

Klar ist, dass den Schülerinnen und Schülern, die jetzt vor Abschlussprüfungen und Schulabschlüssen stehen, keine pandemiebedingten Nachteile entstehen dürfen.  Bereits im vergangenen Schuljahr 2019/20 hatte die Landesregierung im Zusammenwirken mit dem Parlament die Voraussetzungen dafür geschaffen, faire Prüfungen, vollwertige Abschlüsse und erfolgreiche Bildungsverläufe auch während der Coronavirus-Pandemie zu sichern. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens werden wir auch weiterhin alles dafür tun, um sicherzustellen, dass allen unseren Schülerinnen und Schülern durch die Coronavirus-Pandemie keine Nachteile entstehen.“

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867- 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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