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Ministerin Gebauer: Die „Extra-Zeit zum Lernen“ ist erfolgreich gestartet

Außerschulische Bildungsangebote zum Ausgleich von Lernrückständen

09.05.2021

Die „Extra-Zeit zum Lernen“ stößt bei den Maßnahmenträgern und bei den Schülerinnen und Schülern auf großes Interesse. Allein in den ersten beiden Monaten (März und April) des Programms zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen wurden rund 1.500 Gruppenmaßnahmen und 122 Individualmaßnahmen bewilligt. Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben dafür insgesamt bis Ende April über 3,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigte sich erfreut über die positive Resonanz: „Mit der ‚Extra-Zeit‘ zum Lernen haben wir ein Programm gestartet, das den Kindern und Jugendlichen wirklich hilft. Unser Ziel ist, dass keiner Schülerin und keinem Schüler durch die Pandemie Nachteile für den weiteren Bildungsweg entstehen dürfen. ‚Extra-Zeit‘ bringt uns auf diesem Weg einen großen Schritt weiter.“

Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit der „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ ein Programm gestartet, um mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt auszugeichen. Die Förderrichtlinien für die verschiedenen Angebote aus dem Programm wurden bereits am 9. März veröffentlicht. Nach dem Start des Sommerferienprogramms 2020 und der Fortsetzung der besonderen Unterstützung für Schülerinnen und Schüler auch im Herbst 2020 wurde das Unterstützungspaket unter dem Namen „Extra-Zeit zum Lernen“ bis zum Sommer 2022 weiter ausgeweitet: Für den Zeitraum März 2021 bis Sommer 2022 hat die Landesregierung insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die flexible Gestaltung des Programms erlaubt es, die außerschulischen Bildungsangebote auch jenseits der Schulferien zum Beispiel an Wochenenden durchzuführen. Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge. Die Angebote werden vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt. Neu hinzugekommen als Träger sind die Universitäten, die ebenfalls zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich beitragen und Förderanträge stellen können. Grundsätzlich finden die Angebote in Präsenz statt. Falls Präsenzangebote pandemiebedingt nicht möglich sind, können Anbieter auch umsteuern und geeignete Konzepte für Distanzlernangebote umsetzen. Anträge können weiterhin wie gewohnt bei den Bezirksregierungen gestellt werden.

Das Programm sieht wie bislang für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme vor. Dieses Individualangebot gewährleistet, den spezifischen Bedürfnissen dieser Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können.

Weitere Informationen zur „Extra-Zeit zum Lernen“ finden Sie hier im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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