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[01.07.2020] Informationen zur Haupterhebung 2020/21 mit Blick auf die COVID-19 Pandemie

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An alle

Schulen in NRW

 

nachrichtlich an:

Ministerium für Schule und Bildung,

Bezirksregierungen,

Schulämter,

ADV-Berater,

Moderatoren und Stützpunktleiter

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die COVID-19 Pandemie fordert Sie in vielfältigster Weise. Im Hinblick auf die Haupterhebung der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2020/21 möchten wir Sie daher frühzeitig über die in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung

getroffenen Entscheidungen zur Durchführung der Erhebung informieren.

 

Die Erhebung der Amtlichen Schuldaten liefert dem Ministerium für Schule und Bildung, aber auch Ihren Schulträgern, jährlich wichtige Informationen, um den Lehrkräftebedarf berechnen und prognostizieren sowie eine Bildungs- und Schulentwicklungsplanung durchführen zu können.

Auf diese Informationen kann auch im Schuljahr 2020/21 nicht verzichtet werden.

 

Wie in den vergangenen Jahren sind daher auch für die kommende Erhebung die auf einen regulären Schulbetrieb im neuen Schuljahr ausgerichteten Planungen maßgeblich.

Dies gilt für alle Belege, insbesondere für die Lehrerdaten (LID123) und die Unterrichtsverteilung (UVD223).

 

Auf dieser Grundlage wird die Haupterhebung auch in diesem Jahr zum Schuljahresbeginn durchgeführt und bezieht sich auf die Kalenderwoche, in die der 15. Oktober fällt. Da der 15. Oktober dieses Jahr in eine Ferienwoche fällt, ist für die Erhebung von einer Kalenderwoche

mit regulärem Schulbetrieb auszugehen (vgl. BASS 10-41 Nr.7).

 

Da jedoch davon auszugehen ist, dass die COVID-19 Pandemie auch im nächsten Schuljahr Auswirkungen auf den Schulbetrieb haben wird, bitten wir Sie, absehbare Anpassungen beim Einsatz der Lehrkräfte auf Grund der Pandemiesituation zu berücksichtigen.

Hierzu werden für die Lehrerdaten folgende zusätzliche Mehr- oder Minderleistungstatbestände in der Erhebung ergänzt:

 

  • Für eingeplante teilweise Freistellungen von Lehrkräften aufgrund der COVID-19 Pandemie soll die zusätzliche Minderleistung „Unterschreitung der Pflichtstundenzahl wegen COVID-19“ genutzt werden.
  • Der Mehrleistungstatbestand „Überschreitung der Pflichtstundenzahl wegen COVID-19“ soll eingetragen werden, wenn für einzelne Personen Mehrarbeit geplant wird, die direkt aus den Folgen der COVID-19 Pandemie resultieren.

 

 

Informationen zum Terminplan der Haupterhebung zu den Amtlichen Schuldaten:

 

Ab 17.07.2020: ASDPC sowie Schlüsseltabellen, Eintragungshilfen, Anleitungen etc. stehen zum Download bereit.

 

Ab 06.08.2020: Vorgabedaten stehen zum Download bereit.

 

Bis 08.09.2020, 24:00 Uhr: Lieferzeitraum für Grundschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, PRIMUS-Schulen sowie Förderschulen im Bildungsbereich Realschule und Gymnasium.

 

Bis 10.09.2020, 24:00 Uhr: Lieferzeitraum für Förderschulen, Berufskollegs, Förderschulen im Bereich der Berufskollegs, Weiterbildungskollegs, Waldorfschulen und Schulen für Kranke.

 

Wie immer werden wir Sie im Verlauf der Sommerferien über weitere Schritte zur Vorbereitung der Erhebung informieren. In enger Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung werden wir die aktuelle Entwicklung zur COVID-19 Pandemie im Blick behalten,

um Sie bestmöglich bei der Durchführung der diesjährigen Erhebung zu unterstützen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

gez. Helga Christians

gez. Dr. Günter Gans

 

 

 

Landesbetrieb Information und Technik

Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

-Servicestelle für Schulen-

Telefon: 02 11 / 9449 6440

mailto: support [at] schule.nrw.de (support[at]schule[dot]nrw[dot]de)

 

 

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