Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

[05.02.2018] Zentralabitur - Meldung der Wiederholerinnen und Wiederholer im Abiturverfahren 2018

An die
Leitungen der
öffentlichen und privaten
Gymnasien,
Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs
sowie die Förderschule im Bereich des Gymnasiums


nachrichtlich:
An die Bezirksregierungen
An die Ersatzschulträger

Wiederholerinnen und Wiederholer im Zentralabitur 2018, die zum dritten Mal die Qualifikationsphase 2 absolvieren


Sehr geehrte Damen und Herren,

die zahlenmäßig vermutlich kleine Fallgruppe von Wiederholerinnen und Wiederholern, die nach nicht bestandenem Abitur im Vorjahr nunmehr zum dritten Mal die Qualifikationsphase 2 absolvieren, benötigt auch im Zentralabitur 2018 besondere Aufgaben in den unten genannten Fächern. Es handelt  sich um Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 die Q2 zum ersten Mal absolviert, aber keine Zulassung zur Abiturprüfung erhalten hatten. Am Ende ihres zweiten Durchlaufs der Q2 im Schuljahr 2016/17 haben diese Schülerinnen und Schüler zwar ihre Zulassung erhalten, jedoch die Abiturprüfung nicht bestanden. Im Schuljahr 2017/18 absolvieren sie nun ein drittes Mal die Q2 und wiederholen ihre Abiturprüfung. Zudem können Schülerinnen und Schüler betroffen sein, deren Höchstverweildauer nach § 2 Abs. 1 APO-GOSt durch Beschluss der Schulaufsicht verlängert wurde. Das entscheidende Merkmal ist, dass für diese besondere Fallgruppe in der Jahrgangsstufe Q1 die alten Lehrpläne und in der Jahrgangsstufe Q2 die neuen Kernlehrpläne galten.

In den Fächern Biologie, Mathematik, Philosophie sowie den modernen Fremdsprachen erhalten diese Schülerinnen und Schüler daher „weitere Aufgaben bzw. Aufgabenformate“ gemäß Runderlass 13-32 Nr. 6. Diese Prüfungsaufgaben werden dezentral durch  Fachlehrkräfte erstellt und der oberen Schulaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.

Ich bitte Sie daher, unter der Adresse

https://anmeldung.standardsicherung.de

in der Zeit vom 05. Februar bis zum 16. Februar 2018

zu melden, ob es an Ihrer Schule Schülerinnen und Schüler gibt, die zu der vorgenannten Fallgruppe gehören. Falls das der Fall ist, sind weitere Angaben zu diesem Personenkreis erforderlich.

Auf der genannten Seite müssen Sie sich mit den Zugangsdaten anmelden, die Sie auch für die Schulverwaltungsanwendungen im Bildungsportal (SVW) nutzen und die dauerhaft gültig sind. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie über die Anmeldeseite ein neues anfordern. Falls dabei technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an (0211) 9449-6440 oder alternativ an

support [at] schule.nrw.de (support[at]schule[dot]nrw[dot]de)

Nach erfolgter Anmeldung können Sie Eingaben vornehmen, bereits getätigte Eingaben ansehen, bearbeiten oder ausdrucken. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur, Landesinstitut für Schule, (02921)683-5001,

abitur.nrw [at] qua-lis.nrw.de (abitur[dot]nrw[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de)

Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Richter


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an QUA-LiS NRW, AB 5, abitur.nrw [at] qua-lis.nrw.de (abitur[dot]nrw[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de), 02921 / 683-5001