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[23.05.2017] Vermerk der erworbenen Schwimmabzeichen auf dem Zeugnis am Ende der vierten Klasse

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Schwimmfähigkeit hat für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen eine hohe Bedeutung. Sie ist Voraussetzung für viele Freizeitaktivitäten im und am Wasser ist. Sie trägt zur gesunden physischen und psychischen Entwicklung bei und kann nicht zuletzt lebensrettend sein. Dieser besonderen Bedeutung wird im Schulsport Rechnung getragen, da das Schwimmen verbindlich unterrichtet werden muss.

Der Landtag hat am 20.09.2016 grundsätzlich beschlossen, das Schwimmen in der Schule zu stärken.

In diesem Rahmen möchte ich dafür werben, dass auf dem Zeugnis am Ende der vierten Klasse vermerkt wird, welche Schwimmabzeichen die Kinder in welchem Schuljahr erworben haben. Hat ein Kind ein Schwimmabzeichen durch ein außerschulisches Schwimmangebot erworben, besteht die Möglichkeit, dies bei entsprechendem Nachweis ebenfalls auf dem Zeugnis zu vermerken.

Durch diesen Hinweis auf dem Zeugnis wird auch die erbrachte Leistung der Kinder entsprechend gewürdigt. Hierfür bitte ich um Ihre Unterstützung und bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Hecke




Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an Herrn Schön (michael.schoen [at] msw.nrw.de (michael[dot]schoen[at]msw[dot]nrw[dot]de)).