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[02.11.2017] Informationen zur Einführung von G9

An die
Leitungen der
öffentlichen und privaten Gymnasien

nachrichtlich:
Bezirksregierungen,
Ersatzschulträger und
Kommunale Spitzenverbände


Sehr geehrte Schulleiterinnen, sehr geehrte Schulleiter,

es ist mir ein großes Anliegen, Ihnen noch vor dem Schulbeginn nach den Herbstferien erste Informationen über den aktuellen Sachstand sowie die weiteren Planungen bei der Einführung des neunjährigen Bildungsganges an den Gymnasien in NRW zu geben. Bitte seien Sie versichert, dass dieses Thema in allen Abteilungen des Hauses mit hoher Intensität und unter enormen Zeitdruck bearbeitet wurde, um die Leitentscheidung, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 an den Gymnasien der neunjährige Bildungsgang (G9) eingeführt wird, möglichst zügig schulrechtlich und schulfachlich zu gestalten. Dabei ging es auch um die Ausgestaltung der einmaligen unbürokratischen Möglichkeit für Gymnasien, bei G8 zu verbleiben.

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Gespräche u. a. mit den Direktorenvereinigungen, den Lehrergewerkschaften, Elternverbänden, Bürgerinitiativen sowie den Kommunalen Spitzenverbänden und Kirchen als Schulträger geführt worden, in denen die Pläne zur gesetzlichen Verankerung dieses Bildungsgangs vorgestellt und erörtert wurden, in denen aber auch Fragestellungen schulfachlicher Art – etwa nach dem Umfang der Stundentafel für das neunjährige Gymnasium, dem Beginn der zweiten Fremdsprache oder der Einführung eines Fach „Wirtschaft“ – angesprochen wurden.

Ministerin Yvonne Gebauer hat dem Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages von Nordrhein-Westfalen im Rahmen der so genannten „Kleinen Regierungserklärung“ am 4. Oktober auch hierzu berichtet. Sie finden den gesamten Text als Anhang zu dieser Schulmail.

Nach den Herbstferien wird in einem ersten wichtigen Schritt das Ministerium für Schule und Bildung den Referentenentwurf für eine Änderung des Schulgesetzes und damit die Umstellung auf einen neunjährigen Bildungsgang ab dem Schuljahr 2019/20 vorlegen. Die Verbände sollen dann bis Weihnachten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Nach einer sorgfältigen Auswertung wird die Landesregierung ihren Gesetzentwurf Anfang 2018 in den Landtag einbringen. Das Gesetzgebungsverfahren liegt dann in den Händen des Parlaments, wobei ich die Hoffnung habe, dass es noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann.

Dem Referentenentwurf zufolge soll die Umstellung auf G 9 die Kinder der jetzigen dritten und vierten Klassen der Grundschulen, d. h. der fünften und sechsten Klassen an den Gymnasien im Schuljahr 2019/2020, betreffen. Für das Schuljahr 2019/20 soll den Gymnasien auch eine unbürokratische Möglichkeit eröffnet werden, bei G8 zu bleiben, wenn dies von einer deutlichen Mehrheit in der Schulkonferenz des Gymnasiums gewünscht wird.

Mehrbelastungen der kommunalen Schulträger werden in einem getrennten Verfahren gemeinsam und fair mit den Kommunalen Spitzen-verbänden ermittelt.

Viele schulfachliche Aspekte, die Sie vor Ort besonders interessieren werden, sind jedoch nicht im Schulgesetz zu regeln, sondern in Ausbildungsordnungen und Lehrplänen.

Wichtige Stichworte, die die Gestaltung von Bildungsgängen in Ihren Schulen direkt betreffen, sind die Wochenstundenzahl am Gymnasium, der Entwurf einer G9-Stundentafel, die Digitalisierung oder die Stärkung ökonomischer Kompetenzen, aber auch die Entscheidung über den Beginn der zweiten Fremdsprache.

Auch zu diesen Fragen gab und gibt es intensive Gespräche und Arbeitsprozesse, deren erste Ergebnisse nach den Herbstferien parallel zum Referentenentwurf unter dem Titel „Eckpunkte für untergesetzliche Weichenstellungen für ein neunjähriges Gymnasium“ im Bildungsportal des Ministeriums veröffentlicht werden sollen. Sie bilden die Arbeitsgrundlage für die weiteren vorbereitenden Maßnahmen für eine solide Umstellung auf G 9 - wie zum Beispiel die Arbeit an Lehrplänen für den neunjährigen Bildungsgang. Letztlich werden sie jedoch erst durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) unter Beteiligung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags nach Verabschiedung der Schulgesetznovelle – voraussichtlich zum Ende des Jahres 2018 – rechtlich verankert werden können. Da die Vorarbeiten für den neunjährigen Bildungsgang jedoch so lange nicht warten können und da Sie sowie die Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler ein berechtigtes Interesse daran haben, die Vorstellungen der Landesregierung zu kennen, möchten wir mit der Veröffentlichung der „Eckpunkte“ Transparenz über die derzeitige Arbeitsgrundlage schaffen.

Sie werden darüber hinaus in den Wochen nach den Herbstferien bis Anfang Dezember durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen 2 und 5 des Ministeriums für Schule und Bildung auf inzwischen durch die Bezirksregierungen terminierten Schulleiterdienstbesprechungen über den Referentenentwurf sowie die ergänzenden Eckpunkte noch detaillierter informiert. Bei dieser Gelegenheit geht es auch um einen Dialog mit Ihnen als den Fachleuten vor Ort. Ihre Anregungen und Hinweise werden wir in den weiteren Arbeitsprozess aufnehmen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass eine Umstellung dieser Größenordnung eine Vielzahl von Fragen aufwirft und es bis zu einer Beantwortung durch abschließende rechtliche Regelungen auch eine unvermeidliche Phase der Unsicherheit gibt. Auch in dieser Phase wollen wir Ihnen so viel Transparenz wie möglich geben und mit Ihnen in der oben beschriebenen Weise im Dialog bleiben.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen für die anstehenden Entscheidungen und Beratungen auch in Ihrer Schule alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mathias Richter




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