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Schülerinnen und Schüler laufen fröhlich über einen Schulhof.

Titelthema - Ferien-Angebote in den Sommerferien – Das Land NRW unterstützt mit 75 Mio. Euro

Die Landesregierung hat beschlossen, neue Ferienangebote zu konzipieren, die Schülerinnen und Schüler aus sozioökonomisch benachteiligten Familien angemessen berücksichtigen.

Die Corona-Pandemie führte ab Mitte März zu notwendigen flächendeckenden Schulschließungen in NRW. Seit diesem Zeitpunkt haben Lehrkräfte in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung der Eltern durch Lernangebote auf Distanz und später durch gestaffelte Rückkehr zum Präsenzunterricht den Schülerinnen und Schüler auch weiterhin Fachinhalte vermittelt und somit versucht Lernfortschritte bei den Schülerinnen und Schülern zu erzielen.

Längere Unterbrechungen des Unterrichtsbetriebes können aufgrund der heterogenen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler die Entstehung von Ungleichheiten verstärken. Denn Schulschließungen bedeuten auch, dass schulische, soziale, motorische oder sprachliche Lerngelegenheiten fehlen: Dies trifft Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten Familien besonders stark, weil hier oftmals die familiären Kompensationsmöglichkeiten nicht in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen.

Ferienangebote unterstützen das soziale Lernen

Die Landesregierung hat daher beschlossen, neue Ferienangebote zu konzipieren, die Schülerinnen und Schüler aus sozioökonomisch benachteiligten Familien angemessen berücksichtigen. Ziel dieser Angebote ist es, den Kindern und Jugendlichen verschiedene Bildungs- und Erziehungsangebote (z.B. Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen sowie Betreuungs- und Freizeitangebote) zu unterbreiten. Dazu gehören außerunterrichtliche Bewegungs- und Freizeitangebote in der Umgebung, genauso wie Besuche von Museen und anderen kulturellen Einrichtungen, Freizeitparks oder Zoos etc.

Nach dieser langen Zeit, in der kein üblicher Präsenzunterricht stattfinden konnte, ist es besonders wichtig, dass wieder soziale Gemeinschaften gepflegt werden können, in denen Kinder und Jugendliche unter den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen gemeinsam Zeit verbringen, spielen, kreativ sein und positive Erlebnisse und Erfahrungen sammeln können. Im Fokus soll somit das soziale Lernen stehen. Es ist wichtig, den Kindern und Jugendlichen und deren Familien Stabilität zu geben, Ängste und Sorgen zu nehmen und Entwicklungsschritte nicht einzuschränken. So kommt die Landesregierung dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach und sorgt auch für eine Entlastung der Eltern und Familien.

Für diese außergewöhnlichen Ferienprogramme sind drei Förderrichtlinien aufgelegt worden, die mit 40 Mio. Euro für die allgemeinen Schulen und 35 Mio. Euro für die Förderschulen so gut ausgestattet sind, dass je nach Umsetzung vor Ort und Nachfrage mehr als 300.000 Kinder und Jugendliche erreicht werden können.

Die Ferienangebote im Einzelnen

Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Träger genehmigter Ersatzschulen können für außerunterrichtliche Ferienangebote, die als schulische Veranstaltung gelten, Gelder beantragen. Diese Maßnahmen finden an Regelschulen für Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 1 – 8 – darunter auch Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Gemeinsamen Lernen an diesen Schulen – statt, wobei nach Möglichkeit die sozioökonomisch benachteiligten Schulstandorte angemessen berücksichtigt werden sollen.

Pro Schule wird mindestens eine Gruppe eingerichtet, die jeweils aus 15 bis 20 Schülerinnen und Schülern besteht. Ausnahmsweise kann die Gruppengröße auf bis zu zehn Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Pro Gruppe soll die Betreuung durch zwei Personen (Personen mit einer sozialpädagogischen oder vergleichbaren Qualifikation; Personen, die bereits zur Durchführung von Ganztagsangeboten in Schule bei einem Ganztagsträger angestellt sind; Personen, die bereits zur Durchführung von außerunterrichtlichen Tätigkeiten in Schule bei einem durchführenden Träger angestellt sind; Lehrkräfte; Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter; Studierende sowie Honorarkräfte oder auch geeignete Ehrenamtliche) gewährleistet werden.

Ergänzend zu diesem Angebot bestehen zwei weitere Angebote für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung:

Ein Ferienangebot (Gruppenangebot) richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung aus allen Förderschulen und dem Gemeinsamen Lernen. Das Gruppenangebot findet an Förderschulen insbesondere mit offenem Ganztagsangebot statt. Pro antragstellender Schule wird mindestens eine Gruppe mit sechs bis zehn Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eingerichtet. Durchgeführt werden diese Gruppenangebote durch die Träger der Förderschulen.

Ein weiteres Ferienangebot (Individual-Angebot) richtet sich speziell an Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen und aus dem Gemeinsamen Lernen mit einem intensivpädagogischen Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF, insbesondere mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung sowie Geistige Entwicklung. Das Individual-Angebot findet im häuslichen Umfeld der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers statt und wird durch Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen durchgeführt.

Für die Durchführung der Gruppen- und Individualangebote werden u.a. Personen mit einer sozialpädagogischen oder vergleichbaren Qualifikation, Studierende pädagogisch ausgerichteter Fakultäten, vornehmlich des Lehramts für Sonderpädagogik, Honorarkräfte mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten sowie geeignete Ehrenamtliche eingesetzt.

Alle Ferienangebote sind für die Schülerinnen und Schüler selbstverständlich kostenfrei und können von Maßnahmenträgern wochenweise an fünf, zehn oder 15 Werktagen angeboten werden.

Ferienangebote werden gut angenommen

Da der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages NRW erst am 18. Juni 2020 in seiner Sitzung die Haushaltsmittel für die Ferienangebote in den Sommerferien freigegeben hat, konnten die Förderrichtlinien für die Ferienangebote erst kurz vor den Sommerferien nach Absprache mit allen Beteiligten veröffentlicht werden. Dies ist für alle Beteiligten sicher spät gewesen, dennoch werden die Ferienangebote gut angenommen. Bislang sind schon zahlreiche Anträge der Schul-(Träger) eingegangen, um im Rahmen des Ferienangebotes in den Sommerferien 2020 Maßnahmen gemäß den Förderrichtlinien durchzuführen. Daher sei an dieser Stelle den Bezirksregierungen, den Kommunen und den Maßnahmenträgern gedankt, dass sie mit der finanziellen Unterstützung der Landesregierung zusätzliche Ferienangebote auf den Weg gebracht haben bzw. nun auf den Weg bringen.

Alle entsprechenden Förderrichtlinien sowie eine FAQ-Liste zu den Ferienprogrammen finden Sie im Bildungsportal NRW