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[Schule NRW 12-19]

Im Kampf gegen den Lehrkräftemangel hat das Schulministerium ein weiteres Maßnahmenpaket vorgestellt. Auf der Grundlage von Zahlen, Daten und Fakten nimmt die Landesregierung dabei Schulen in den Blick, die je nach Region, Schulform und Fächerkombination besonders große Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen. Es ist bereits das dritte Maßnahmenpaket, welches das Schulministerium geschnürt hat.

Monatliche Zuschläge im kommenden Jahr

Ab 2020 können Schulen bei Neueinstellungen von Lehrkräften mit entsprechender Lehramtsbefähigung Zuschläge in Höhe von monatlich 350 Euro brutto befristet für zweieinhalb Jahre zahlen. Dafür wird das Land in den kommenden drei Jahren insgesamt 17 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass keine Stellenbesetzungen aus dem Versetzungsverfahren vorliegen und die Schulen im vergangenen Jahr mindestens ein Listen- und ein Ausschreibungsverfahren mit derselben Fächerkombination erfolglos genutzt haben. Bei dieser Maßnahme handelt es sich auch um eines der Zukunftsprojekte der Ruhr-Konferenz.

Neue Studienplätze für neue Lehrkräfte

Die Landesregierung wird erneut die Studienkapazitäten an den Hochschulen ausbauen, um so langfristig die Lehrkräfteversorgung an den Schulen zu sichern. Im Grundschullehramt werden in dieser Legislaturperiode insgesamt mehr als 700 neue Studienplätze geschaffen werden. Im Lehramt für die sonderpädagogische Förderung werden insgesamt 750 neue Studienplätze dauerhaft eingerichtet werden.

Eine weitere Maßnahme betrifft die Hinzuverdienstgrenze für Pensionärinnen und Pensionäre. Die Hinzuverdienstgrenze ist durch eine Gesetzesänderung nunmehr bis zum Ende des Jahres 2024 weiter ausgesetzt. So bleibt es für pensionierte Lehrkräfte finanziell attraktiv, auch in einem größeren Stundenumfang zu unterrichten.

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(© imago/Panthermedia)

 

Erweiterte Einstellungsmöglichkeiten für Oberstufenlehrkräfte

Während die Situation an Grundschulen, Förderschulen, Schulformen der Sekundarstufe I und an Berufskollegs angespannt ist, gibt es für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in bestimmten Fächern einen deutlichen Bewerberüberhang. Deshalb werden die Einstellungsmöglichkeiten für Oberstufenlehrkräfte mit dem dritten Maßnahmenpaket erneut erweitert. Lehrkräfte mit einem allgemeinen Lehramt können seit Mitte 2019 auch im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I eingestellt und gegebenenfalls verbeamtet werden.

Fortsetzung der Lehrerwerbekampagne

Bereits im vergangenen Jahr startete das Schulministerium eine breit angelegte Lehrerwerbe- und Informationskampagne, um gezielt für den Lehrernachwuchs zu werben. Im Fokus stehen dabei Onlinewerbemaßnahmen, zum Beispiel auf Studienorientierungsportalen und in Social Media. Der Kampagnenansatz „Meine Klasse“ entstand vor dem Hintergrund, dass viele Lehrkräfte häufig von „ihrer Klasse“ sprechen, und zeigt die hohe Identifikation von Lehrerinnen und Lehrern mit ihrem Beruf.

Lehrermangel bleibt zentrale Herausforderung

Die Lehrerbedarfsprognose hat gezeigt, dass der Bedarf an Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen akut ist und bleibt. Mit dem dritten Maßnahmenpaket geht die Landesregierung einen weiteren Schritt im Kampf gegen den Lehrermangel. Schulministerin Yvonne Gebauer betont: „Der Lehrermangel ist und bleibt eine große Herausforderung. Dabei ist es unmöglich, die Versäumnisse von sieben Jahren in zwei Jahren aufzuholen. Aber wir kommen bei dem Thema Schritt für Schritt voran. Das dritte Maßnahmenpaket wird dabei eine wirksame Unterstützung sein. Aber die Arbeit ist damit noch lange nicht getan.“