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Die Landesregierung unterstützt Auszubildende, indem die Möglichkeiten für Zuschüsse bei auswärtigem Berufsschulbesuch erweitert werden. Eine entsprechende Regelung ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Schulministerin Yvonne Gebauer betont: „Die duale Ausbildung ist und bleibt der Schlüssel zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Mit der Neuregelung der Zuschüsse können wir künftig noch mehr Auszubildende unterstützen und sorgen auf diesem Wege für Chancengerechtigkeit in der Berufsausbildung.“

Unterstützung jetzt auch bei weniger als fünf Unterrichtstagen je Woche

Berufsschülerinnen und Berufsschüler können einen Zuschuss zu den Unterbringungskosten erhalten, wenn sie beispielsweise für zwei Tage in der Woche mit notwendiger Übernachtung an einer auswärtigen Berufsschule anreisen. Bislang war dies nur Auszubildenden im Blockunterricht mit fünf Unterrichtstagen in einer Woche möglich.

Zuschüsse auch bei genehmigten Ersatzschulen

Außerdem kann das Land in Zukunft einen Zuschuss zur Unterbringung gewähren, wenn es sich bei der auswärtigen Berufsschule um eine Ersatzschule handelt. Bislang wurden nur die Unterbringungskosten von Schülerinnen und Schülern übernommen, die eine öffentliche Berufsschule besuchen.

Die Landesregierung hatte 2018 entschieden, Auszubildenden, die eine Berufsschule besuchen, die sich nicht in der Nähe ihres Wohn- oder Ausbildungsortes befindet, sodass eine tägliche Fahrt nicht zumutbar wäre, erstmals seit 2013 wieder einen Zuschuss zu den Unterbringungskosten zu zahlen. Beispiele hierfür sind bezirksübergreifende Fachklassen in Nordrhein-Westfalen oder Fachklassen in einem anderen Bundesland. Dafür sind im Landeshaushalt 2020 rund 6,1 Millionen Euro eingeplant.