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Titelthema - Für Demokratie und Respekt

Jeder Fall von Diskriminierung und Gewalt ist ein Fall zu viel. Der Aktionsplan „Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt“ des Schulministeriums ist aus dem Dialog mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis hervorgegangen und unterstützt Lehrerinnen und Lehrer vor Ort.

 (© REDPIXEL.PL/Shutterstock)
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Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind für Schülerinnen und Schüler sichere Orte. Fälle von Gewalt und Diskriminierung bilden die Ausnahme. Dennoch ist jeder Fall von Diskriminierung und Gewalt ein Fall zu viel und hat an den Schulen in Nordrhein-Westfalen keinen Platz.

Daher hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, in und im Umfeld von Schulen ausdrücklich und nachhaltig für die Werte unseres demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaats, gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt einzutreten.

Gegen Diskriminierung und Gewalt an Schulen

Unter der Leitung von Staatssekretär Mathias Richter fand im Oktober 2018 im Ministerium für Schule und Bildung eine Anhörung mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zum Thema „Gewalt in und im Umfeld von Schule“ statt. Die Ergebnisse sollten in einen Aktionsplan umgesetzt worden.

Am 17. Mai 2019 hat Ministerin Yvonne Gebauer diesen Aktionsplan „Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei geht es um das friedliche und das respektvolle Miteinander in und im Umfeld von Schule.

Der Aktionsplan unterstützt vor Ort

Der Aktionsplan bündelt Maßnahmen der Primär- und der Sekundärprävention und gibt Schulen eine verlässliche und verbindliche Unterstützung bei der Präventionsarbeit. Er enthält zehn Unterstützungsmaßnahmen, die die Präventionsarbeit gezielt stärken. Bereits bestehende Maßnahmen werden bedarfsgerecht weiterentwickelt. Ziel ist, Gewalt und Diskriminierung früh zu erkennen und einzudämmen.

Schulen sollen dabei unterstützt werden, wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln und im Schulalltag umzusetzen. Sie sind aufgefordert, bei der Entwicklung und Weiterentwicklung ihrer Präventionskonzepte künftig einem ganzheitlichen Ansatz zu folgen und bestehende Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zu bündeln. Denn Gewalt kann viele Formen annehmen, aber die Wege von Prävention und Intervention ähneln sich.

Schulleitungen, Lehr- und Fachkräften, Schülerinnen und Schülern werden Unterstützung und verschiedene Hilfen angeboten. Die Schulpsychologie wird als zentraler Ansprechpartner der Schulen gestärkt.

Einbindung in die Schulentwicklung

So erhält das Thema „Gewalt im Umfeld von Schulen“ eine größere Bedeutung bei Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Schulleitungen. Die Fortbildung von Lehr- und Fachkräften auf diesem Feld soll bedarfsgerecht ausgeweitet werden. Inhalte der Demokratie- und Wertevermittlung werden stärker als bisher in die schulische Arbeit, in Lehrpläne und Fortbildungsmaßnahmen einfließen. Für das Jahr 2020 ist eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage des Notfallordners „Hinsehen und Handeln“ mit umfangreichen Handlungsempfehlungen für den Umgang mit verschiedensten Gewalt-, Krisen- und Notfallsituationen im schulischen Kontext, sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form, geplant.

Um Schulen bei der Auswahl der vielen angebotenen Gewaltpräventionstrainings zu entlasten, stellt das Schulministerium allen Schulen Checklisten mit Qualitätskriterien zur Prüfung dieser Trainings zur Verfügung.

Der Aktionsplan soll keine einmalige Angelegenheit bleiben. Er wird im Dialog mit allen Beteiligten konsequent weiterentwickelt.

Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie hier im Bildungsportal.