Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

Gute Praxis – Konfessionelle Kooperation als ein Zukunftsmodell des Religionsunterrichts

Gemeinsam neue Wege gehen: Im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht arbeiten Schülerinnen und Schüler beider christlicher Konfessionen zusammen und diskutieren Gleichheiten und Unterschiede ihrer Bekenntnisse. Dadurch entsteht kein zusätzliches Fach, sondern evangelische und katholische Lehrkräfte kooperieren in bestimmten Lernzeiträumen.

 (© istock/ Christopher Futcher)
(© istock/ Christopher Futcher)

Konfessionelle Kooperation als ein Zukunftsmodell des Religionsunterrichts

Seit Beginn dieses Schuljahres gehen 184 Schulen in Nordrhein-Westfalen neue Wege und haben den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eingeführt. Beschritten Schülerinnen und Schüler bisher im Religionsunterricht konfessionell getrennte Pfade und erarbeiteten und erörterten jeder für sich mehr oder weniger vertraute Glaubenswahrheiten, arbeiten einige von ihnen nun in konfessionell gemischten Gruppen und setzen sich nun gemeinsam damit auseinander, was sie verbindet und worin sich ihre Bekenntnisse unterscheiden. Die Wege zur eigenen Wahrheit und zur eigenen religiösen Identität werden vielfältiger.

Ein klares Bekenntnis zur Konfessionalität des Religionsunterrichts

Es ist ganz bewusst kein ökumenischer Religionsunterricht, der von Kirchen und Land in gemeinsamer Verantwortung initiiert wurde. Die Konfessionalität zeigt sich nicht allein in Unterschieden der Lehrmeinungen oder theologischen Positionen. Vielmehr wird sie offenkundig in der Person, die ihre Konfession lebt und nach außen hin vertritt. In der Schule repräsentieren das die Religionslehrerinnen und -lehrer. Diese Lehrkräfte vermitteln Schülerinnen und Schülern schon in den Grundschulen nicht nur einen Zugang zu ihren eigenen Wurzeln, sondern stehen inzwischen oftmals für die Erstbegegnung mit der eigenen Konfessionalität. In den weiterführenden Schulen bilden sie mit ihrem Bekenntnis Orientierung, aber auch Reibungsflächen, um in der Auseinandersetzung mit ihnen zu einer eigenen Wahrheit zu gelangen.

Dieser wichtige Prozess individueller Entwicklung soll mithilfe der konfessionellen Kooperation weiter angereichert werden. Indem Kinder in gemischten Lerngruppen Vertreterinnen und Vertreter der anderen Konfession sowohl in Form ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler als auch in Form der Lehrkräfte begegnen, schulen sie ihre interkonfessionelle und langfristig auch ihre interreligiöse Toleranz. Sie lernen dabei nicht nur, dass sich Traditionen unterscheiden können, sondern verstehen auch ihre eigenen Wurzeln besser.

Deshalb ist die konfessionelle Kooperation ein klares Bekenntnis zur Konfessionalität des Religionsunterrichts, von der die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie die Religionslehrkräfte profitieren. Es entsteht kein neues Fach, sondern in bestimmten Lernzeiträumen konzipieren katholische und evangelische Lehrkräfte gemeinsam Unterricht, der von beiden im Wechsel in konfessionell gemischten Lerngruppen durchgeführt wird.

Hintergrund

Ganz neu ist die Idee auch in Nordrhein-Westfalen nicht. Einen ersten Modellversuch starteten bereits im Jahr 2005 das Erzbistum Paderborn und die Lippische Landeskirche. 2013 kam ein weiterer Modellversuch an verschiedenen Pilotschulen im Bistum Münster und der Westfälischen Landeskirche hinzu.

Auf Grundlage dieser Erfahrungen erarbeiten Bistümer und Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen Rahmenvereinbarungen, die 2017 von den Rheinischen und Westfälischen Landeskirchen sowie von den Bistümern Aachen, Essen, Münster, Paderborn unterzeichnet wurden. Die rechtlichen Grundlagen für die konfessionelle Kooperation wurden in einem eigenständigen Kapitel 6 des Runderlasses „Religionsunterricht an Schulen“ (BASS 12-05 Nr. 1) niedergelegt.

Voraussetzungen

Schulleitungen, die den Antrag auf Konfessionelle Kooperation stellen wollen, benötigen die Zustimmung der beiden Fachkonferenzen für den katholischen und den evangelischen Religionsunterricht und machen den Schritt in der Schulöffentlichkeit mithilfe der Schulkonferenz transparent. Religionslehrerinnen und -lehrer, die den Wunsch nach Kooperation hegen, erhalten durch die von den kirchlichen Fortbildungsinstituten konzipierten Fortbildungen wichtige Hintergrund- und Verfahrensinformationen, die ihnen sowohl die Konzeption des gemeinsamen fachdidaktischen und fachmethodischen Konzepts als auch den Unterrichtsstart erleichtern. Die Teilnahme an diesen Fortbildungen ist obligatorisch, um den Antrag auf Kooperation stellen zu können.

Schulen können auch weiterhin den Antrag auf konfessionelle Kooperation stellen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieser Weg in Zukunft entwickeln wird. In jedem Fall wird sich zeigen, dass sich die Religionslehren den Herausforderungen einer pluralistischen Gesellschaft stellen und damit einen wichtigen Beitrag zur Toleranz und Dialogfähigkeit leisten wollen.