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- Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung. Die im Einzelfall zuständige Bezirksregierung finden Sie hier.
- Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.
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