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[25.06.2019] Vorschriften zum Thema Hitzefrei

An alle Schulen in NRW

nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Ersatzschulträger
 
Betreff: Vorschriften zum Thema Hitzefrei

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Wetterprognosen sehen für die kommenden Tage in weiten Teilen Deutschlands eine zunehmend starke Wärmebelastung voraus. Von Temperaturen bis zu 38 Grad wird berichtet. Diese Bedingungen können für uns alle zu einer großen Belastung werden – auch wenn sich die Situation je nach Gegebenheit vor Ort unterschiedlich darstellen kann und es deshalb sinnvoll ist, die konkreten Maßnahmen unter Beachtung der Gegebenheiten in den Schulen zu treffen.
 
Ich weiß, dass Sie als verantwortungsvolle Schuleiterinnen und Schulleiter das gesundheitliche Wohl unserer Schülerinnen und Schüler und aller anderen am Schulleben beteiligten Personen stets im Blick haben.
 
Die kommenden prognostizierten hohen Temperaturen, möchte ich zum Anlass nehmen, auf die bereits seit geraumer Zeit geltenden Vorschriften zum Thema Hitzefrei als Service für Sie noch einmal hinzuweisen.
 
Einzelheiten regelt der Erlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“, den Sie hier (https://bass.schul-welt.de/15402.htm) finden. Darin heißt es unter Punkt 4.5:
 
„Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.
Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.“
 
Diese Vorgaben haben sich seit Jahren bewährt. Sie bieten Ihnen als Schulleiterinnen und Schulleiter vor Ort die Möglichkeit, die richtigen und angemessenen Entscheidungen zum Wohl der Schülerinnen und Schüler zu treffen.
 
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der oberen und unteren Schulaufsicht jederzeit gerne zur Verfügung.
 
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Mathias Richter

 


 

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Chromik, nicole.chromik [at] msb.nrw.de (nicole[dot]chromik[at]msb[dot]nrw[dot]de)