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[24.06.2019] Veröffentlichung der Endfassungen der Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I am Gymnasium

An alle Gymnasien
an alle Schulen mit Sekundarstufe I

nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Ersatzschulträger
 
Betreff: Veröffentlichung der Endfassungen der Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I am Gymnasium 


Sehr geehrte Damen und Herren,

der für Schulen zuständige Landtagsausschuss hat am 19.06.2019 dem Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (4. ÄVO APO-S I) zugestimmt. Die Verordnung wird am 01.08.2019 in Kraft treten. Damit wird insbesondere die im Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 21.07.2018 (GV.NRW.S. 404) getroffene Leitentscheidung umgesetzt, an den Gymnasien den neunjährigen Bildungsgang einzuführen.

Für die Sekundarstufe I des Gymnasiums liegen für die 17 Pflichtfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft-Politik, Kunst, Musik, Latein, Spanisch, Französisch, Sport, Evangelische und Katholische Religionslehren) sowie für vier Wahlpflichtfächer (Informatik, Technik, Kunst, Musik) die Endfassungen neuer Kernlehrpläne vor. Sie sind unter dem folgenden Link auf den Seiten des Lehrplannavigators des Landesinstituts für Schule (QUA-LiS NRW) abrufbar:
 
https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/gymnasium2019-2020

Sie ersetzen die bisher dort eingestellten Entwürfe der Kernlehrpläne, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht wurden und u.a. auch den Schulbuchverlagen als Grundlage für die Erstellung von Lehr- und Lernmittel vorlagen.

Die Kernlehrpläne für die 17 Pflichtfächer treten am 01.08.2019 aufsteigend in Kraft; zunächst für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 in die 5. oder 6. Jahrgangsstufe eintreten. Die Kernlehrpläne für die vier Wahlpflichtfächer treten zum 01.08.2022 in Kraft, können dem Wahlpflichtunterricht schon vorher zugrunde gelegt werden.
Die neuen Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I am Gymnasium haben gleichermaßen Gültigkeit für den verkürzten (G8) wie für den neunjährigen Bildungsgang (G9). Die bisherigen Kernlehrpläne G8 laufen mit dem Schuljahr 2021/22 aus.

Druckexemplare der neuen Kernlehrpläne werden den Gymnasien zum neuen Schuljahr 2019/20 zur Einstellung in die Schulbibliotheken zugesandt.
Die Verlage haben bereits eine Vielzahl von Lernmitteln vorbereitet. Diese wurden in das Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel Nordrhein-Westfalens unter „Gymnasium Sek. I“ aufgenommen. Sie können von den Schulen eingeführt werden. Sollten in dem einen oder anderen Fall noch Änderungen oder Ergänzungen an den Lernmitteln erforderlich sein, sind die Verlage dazu verpflichtet, die Schulen mit Korrekturen zu versorgen. Lernmittel, die auf dem alten Lehrplan G8 beruhen, dürfen nicht mehr neu in Schulen eingeführt werden.

Die Kernlehrpläne für die 2. und 3. Fremdsprachen (Italienisch, Türkisch, Niederländisch, Neugriechisch, Altgriechisch, Russisch, Japanisch, Chinesisch, Portugiesisch) am Gymnasium werden derzeit entwickelt. Sie sollen am 01.08.2020 in Kraft treten. Ggf. im Anschluss an die geänderte APO SI notwendige Anpassungen der Kernlehrpläne der anderen Schulformen erfolgen zu gegebenem Zeitpunkt in einem gesonderten Verfahren.

Auf den o.g. Seiten des Lehrplannavigators der QUA-LiS NRW finden Sie zudem Unterstützungsmaterialien, u.a. in Form von Beispielen schulinterner Lehrpläne sowie erste weitere Implementationsmaterialien, die fortlaufend ergänzt werden. Sie können von den Schulen zur Entwicklung schuleigener Vorgaben und Konzepte zur Umsetzung der neuen Kernlehrpläne genutzt werden. Den Schulen steht hierzu im neuen Schuljahr ein zusätzlicher pädagogischer Tag zur Verfügung. Implementationsveranstaltungen für die neuen Kernlehrpläne werden bereits jetzt bzw. im Laufe des Schuljahres 2019/20 durch die Bezirksregierungen angeboten.

Ich danke den am dichten Entwicklungsprozess der neuen Kernlehrpläne beteiligten Kolleginnen und Kollegen für die geleistete Arbeit. Den Schulen und Fachkolleginnen und Fachkollegen wünsche ich eine gute und erfolgreiche Arbeit bei der unterrichtlichen Umsetzung der neuen Kernlehrpläne.

Mit freundlichem Gruß

Mathias Richter 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas W. Probst, thomas.probst [at] msb.nrw.de (thomas[dot]probst[at]msb[dot]nrw[dot]de)