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[05.12.2018] Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 11 der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen im Jahr 2019

An die Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen
 
nachrichtlich
 
An die
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,
Düsseldorf, Köln und Münster
 
Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 11 der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen im Jahr 2019
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schulen anstreben, können für die Zentralen Prüfungen 10 auf Antrag Nachteilsausgleiche durch die obere Schulaufsicht gewährt werden.
Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache werden den Schulen zentral modifizierte Aufgaben zur Verfügung gestellt. Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen werden im Fach Englisch die Prüfungsaufgaben ggf. in einer modifizierten Fassung bereitgestellt.
Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen werden gebeten, die Nachteilsausgleiche online im Bildungsportal bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen. Nur bei gewährtem Nachteilsausgleich durch die Bezirksregierung wird den Partnerschulen der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen ein Zugang zu den modifizierten Aufgaben im Downloadportal eröffnet.
Bitte nehmen Sie die Anmeldungen im Meldeportal für zentrale Prüfungen vor.
 
Anmeldezeitraum:
 
vom 12. November 2018 bis spätestens 10. Januar 2019
 
https://anmeldung.standardsicherung.de
 
 
Gehen Sie wie folgt vor:
• Wählen Sie sich unter dem oben angegebenen Link mit Ihren üblichen Anmeldedaten für den Schulverwaltungsbereich (z. B. INES, FBON, VERENA) ein. Sie gelangen auf die Seite mit den für Sie zugänglichen Meldeoptionen.
• Wählen Sie hier den Kasten „Zentrale Prüfungen 10 (ZP10)“.
• Beantragen Sie die Nachteilsausgleiche bei der Bezirksregierung. Füllen Sie dazu für jeden Prüfling das bereitgestellte Online-Formular aus. Fordern Sie bei Bedarf in dem Formular auch die modifizierten Aufgaben für die Förderschwer-punkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache oder für Autismus-Spektrum-Störungen an.
• Bis zum Ende des Anmeldezeitraums (10. Januar 2019) können Sie Ihre Eintragungen korrigieren oder löschen.
• Beachten Sie bitte: Für den Förderschwerpunkt Sehen muss für jede Schülerin/jeden Schüler ein zusätzliches Anmeldeformular an das FIBS geschickt werden. Dieses steht zum Download bereit.
• Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie über die Anmeldeseite ein neues anfordern. Falls dabei technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an 0211 9449 6440 oder support [at] schule.nrw.de (support[at]schule[dot]nrw[dot]de).
Bei sonstigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an pruefungen10 [at] qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).
• Sollten an den Prüfungstagen des Haupttermins (Deutsch, Englisch, Mathematik) Prüflinge mit Förderschwerpunkten in den Bereichen Sehen
oder Autismus-Spektrum-Störungen erkrankt sein, für die Sie modifizierte Aufgaben und Materialien beantragt haben, melden Sie dies bitte noch am Prüfungstag per E-Mail an pruefungen10 [at] qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).
 
Eine Checkliste zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen 10 finden Sie im Bildungsportal:
 
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/weiteredokumente/
 
Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen unbedingt erforderlich sind.
 
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Richter
 
 
 
 
Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. 
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Mikat, eva-maria.mikat [at] msb.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3367
 
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