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[10.07.2018] Bewerbungsstart für Schulversuch Talentschulen

An die Schulleitungen der

Hauptschulen
Realschulen
Gesamtschulen
Sekundarschulen
Waldorfschulen
Gymnasien
Förderschulen
Berufskollegs
 

Betreff: Bewerbungsstart für Schulversuch Talentschulen

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 03. Juli hat das Kabinett den Schulversuch Talentschule beschlossen.

Damit setzt die Landesregierung dieses Vorhaben der Koalition für die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit in Nordrhein-Westfalen um.

Allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf eine erfolgreiche Bildungskarriere und damit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist ein zentrales Anliegen der Bildungspolitik der Landesregierung.

Daher bin ich sehr froh, Ihnen den Start der Maßnahme hiermit ankündigen zu können.

An den Talentschulen soll das Ziel der Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg exemplarisch verfolgt und diesbezügliche Wirkfaktoren identifiziert werden, die bei einem Erfolg dieser Maßnahme auf das Regelsystem übertragen werden sollen. Deshalb haben wir zur Umsetzung die Form des Schulversuchs gewählt.

Im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 Absatz 1 Schulgesetz NRW soll systematisch und wissenschaftlich erprobt werden, ob das Konzept der Talentschulen geeignet ist, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Schulen in benachteiligten Sozialräumen zu verbessern und die Zahl der Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I und der Übergänge in entsprechende Bildungsgänge bzw. Ausbildungen zu erhöhen.

Der Schulversuch läuft mit zwei Startphasen über einen jeweiligen Erprobungszeitraum von 6 Jahren. Im Schuljahr 2019/2020 sollen bis zu 35 Schulen aufgenommen werden. In der zweiten Phase werden Talentschulen zum Schuljahr 2020/2021 bis zur Gesamtzahl von 60 Schulen aufgenommen.

Beabsichtigt ist, dass insgesamt 45 allgemeinbildende Schulen mit Sekundarstufe I und 15 Berufskollegs aufgenommen werden. Schulen der Schulform Grundschule, die zukünftig im Rahmen des Masterplans Grundschule besondere Unterstützung erhalten sollen, werden nicht Bestandteil des Schulversuchs.

Ab sofort können Sie sich auf der Internetseite

url.nrw/talentschulen

über die Eckpunkte des Schulversuchs, über die Unterstützungsleistungen des Landes im Rahmen des Schulversuchs und über die Anforderungen an eine Bewerbung informieren. Bewerbungen müssen jeweils von Schulträger und Schule gemeinsam erfolgen.

Im September 2018 wird es regionale Informationsveranstaltungen in den Regierungsbezirken geben, zu denen die Schulträger noch eingeladen werden.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen Aufstiegsmöglichkeiten und gerechte Bildungschancen eröffnen und das Versprechen der individuellen Talentförderung an allen Schulstandorten einlösen.

In diesem Zusammenhang sind die Talentschulen eine Maßnahme, der sich weitere Initiativen im Laufe der Legislaturperiode anschließen sollen.
Von besonderer Bedeutung ist es mir, Ihnen an dieser Stelle für Ihr bisheriges Engagement bei der Förderung der Schülerinnen und Schüler zu danken.

Heute wünsche ich mir viele Bewerbungen für den Schulversuch, der neue Wege erproben soll, die im Erfolgsfall dann allen Schulen eröffnet werden sollen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mathias Richter

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Sara Göttmann, sara.goettmann [at] msb.nrw.de (sara[dot]goettmann[at]msb[dot]nrw[dot]de)