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[08.02.2018] Zentrale Lernstandserhebungen in Klasse 8 im Jahr 2018 - Zustellung der Materialien

An alle
Hauptschulen,
Realschulen,
Gesamtschulen,
Gymnasien,
Gemeinschaftsschulen der Sekundarstufe I und
Sekundarschulen

nachrichtlich an die Bezirksregierungen, Schulämter 

Zentrale Lernstandserhebungen in Klasse 8 im Jahr 2018 - Testbereiche in den Fächern und Zustellung der Materialien sowie Termine der Lernstandserhebungen im Jahr 2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. Februar 2018 (Deutsch), 1. März 2018 (Englisch bzw. Französisch) und 6. März 2018 (Mathematik) werden in den achten Klassen die zentralen Lernstandserhebungen durchgeführt. Zur Vorbereitung und zur Zustellung der Materialien beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

1. SCHWERPUNKTE IN DEN FÄCHERN

In Nordrhein-Westfalen werden die Lernstandserhebungen 2018 mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt:

Deutsch: „Leseverstehen“ und „Sprachgebrauch“
Englisch bzw. Französisch: „Leseverstehen“ und „Hörverstehen“
Mathematik: alle prozessbezogenen und inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche

Bitte beachten Sie, dass für den Durchgang 2018 zwei Varianten der Aufgabenhefte zur Verfügung gestellt werden. Testheft 1 enthält sowohl Aufgaben, die das Anforderungsprofil für den HSA als auch für den MSA erfüllen und wird an Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen sowie Sekundarschulen eingesetzt. Gymnasien, die freiwillig im Fach Französisch ab Klasse 6 teilnehmen, erhalten ebenfalls das Testheft 1 für Französisch. An Gymnasien wird ansonsten in allen Fächern das Testheft 2 eingesetzt.

Detaillierte Hinweise zum Ablauf der Lernstandserhebungen in den einzelnen Fächern – insbesondere auch zu den Bearbeitungszeiten – entnehmen Sie bitte der Durchführungsanleitung, die Ihnen gemeinsam mit den Testheften in gedruckter Form zugeht und bereits jetzt im Internet zur Verfügung steht:

www.schulentwicklung.nrw.de/e/lernstand8


2. ZUSTELLUNG DER MATERIALIEN

Die Materialien für alle Fächer (Aufgabenhefte, Auswertungsanleitungen und Audio-CDs für den Bereich Hörverstehen) erhalten Sie im Zeitraum vom 19. bis 21. Februar 2018 postalisch an Ihre Schuladresse zugestellt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Sendung an Ihrer Schule entgegengenommen werden kann.

Bitte überprüfen Sie sofort nach Erhalt die Vollständigkeit der Sendung. Die Anzahl der Aufgabenhefte orientiert sich an den Schülerzahlen, die im Vorfeld von Ihrer Schule angegeben wurden. Um ggf. eingetretene Veränderungen berücksichtigen zu können, werden den Sendungen einige Reservehefte beigelegt.
Sollten Ihnen zu wenige Aufgabenhefte geliefert worden sein, bitte ich Sie bei einer kleinen Anzahl fehlender Hefte um eine Vervielfältigung durch die Schule. Größeren Bedarf an Heften melden Sie bitte unmittelbar unter der Rufnummer 02921/683-9998. Halten Sie dafür Ihre Schulnummer bereit. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Nachlieferung.

Sollte Ihrer Schule bis zum 22. Februar 2018, 12.00 Uhr, keine Lieferung zugegangen sein, bitte ich Sie um Rückmeldung unter der Rufnummer 02921/683-9998. Halten Sie auch hier Ihre Schulnummer bereit. Bitte reklamieren Sie fehlende Sendungen nicht vor der genannten Rückmeldefrist, da bis zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß noch Pakete geliefert werden.


3. VERTRAULICHKEIT BEIM UMGANG MIT DEN AUFGABEN

Die Aufgaben müssen bis zur Durchführung der Lernstandserhebungen unbedingt vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt werden. Sie dürfen keinesfalls zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Bitte informieren Sie darüber alle Personen, die an Ihrer Schule Umgang mit den Testmaterialien haben.

Nach der Durchführung der Lernstandserhebungen können die Aufgaben selbstverständlich schulintern im Unterricht besprochen und verwendet werden.


4. AUSWERTUNG DER LERNSTANDSERHEBUNGEN UND RÜCKMELDUNG DER ERGEBNISSE

Die Lernstandserhebungen müssen bis spätestens 18. März 2018 ausgewertet und die Ergebnisse vollständig im Onlineportal eingegeben werden (www.lernstand8.nrw.de).

Unmittelbar nach Abschluss der Dateneingabe können auf dem Server die Lösungsquoten der Aufgaben in den einzelnen Klassen abgerufen werden. Die landesweiten Vergleichswerte und die Zuordnungen zu Kompetenzniveaus werden voraussichtlich Anfang Mai zur Verfügung gestellt.

Die Aufgabenhefte der Schülerinnen und Schüler verbleiben nach der Durchführung zunächst in der Schule. Sie werden von der Schule bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt. Anschließend erhalten die Schülerinnen und Schüler die Hefte zurück. Erziehungsberechtigten ist auf Wunsch vorab Einblick in die Testhefte ihrer Kinder zu gewähren.


5. HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG

Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.

Die Durchführung der Lernstandserhebungen erfolgt auf Grundlage des RdErl. des MSW vom 20.12.2006 (BASS 12-32 Nr. 4).

Bitte beachten Sie, dass sich die Lernstandserhebungen – im Unterschied zu Klassenarbeiten – nicht auf den unmittelbar vorher im Unterricht erarbeiteten Stoff beziehen. Mit den Lernstandserhebungen wird untersucht, welche Kompetenzen langfristig und nachhaltig erworben wurden. Kurzfristiges, gezieltes Üben von Aufgaben kann diesem Ziel nicht gerecht werden. Da sich die Aufgabenformate der Lernstandserhebungen teilweise von denen der Klassenarbeiten unterscheiden, sollten die Schülerinnen und Schüler mit diesen Formaten vertraut gemacht werden. Für eine „Hinführungsstunde“ stehen Ihnen fachspezifische Unterrichtsmaterialien zum Download zur Verfügung (siehe Link im nächsten Abschnitt).

Bitte informieren Sie die Schülerinnern und Schüler über die Ziele und den Ablauf der Lernstandserhebungen.

Schülerinnen und Schüler, die weniger als zwölf Monate in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen, um dem Unterrichtsgeschehen problemlos folgen zu können, nehmen nicht teil. In besonderen Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.


6. UNTERSTÜTZUNGSMATERIALIEN FÜR DEN DURCHGANG 2018

Hinweise zur Auswertung und Interpretation der Ergebnisse finden Sie in den fachspezifischen Auswertungsanleitungen („Auswertungsanleitung und Hinweise zur Nutzung der Ergebnisse“). Diese Dokumente werden in gedruckter Form für alle beteiligten Lehrkräfte gemeinsam mit den Testmaterialien und dem Elterninformationsflyer versandt. Der Elternflyer ist in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch und Arabisch im Internet abrufbar:

www.schulentwicklung.nrw.de/e/lernstand8


Materialien zur Hinführung der Schülerinnen und Schüler auf die Lernstandserhebungen finden Sie unter:

www.schulentwicklung.nrw.de/e/lernstand8/lehrerinformationen/vor-der-lernstandserhebung


Didaktische Kommentare zu den einzelnen Aufgaben sind im geschützten Onlineportal unter „Download“ ab dem jeweiligen Durchführungstermin abrufbar.


7. TEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN IM GEMEINSAMEN LERNEN

Über die Teilnahme von zielgleich bzw. zieldifferent unterrichteten Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Lernen entscheidet die Schule – ebenso über einen möglichen Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder Behinderungen.

Für die Förderschwerpunkte „Hören und Kommunikation“ sowie „Sehen“ und „Sprache“ werden – entsprechend der Anforderung – modifizierte Aufgabenhefte zum Download zur Verfügung gestellt. Schülerinnen und Schüler, die ein modifiziertes Testheft benutzt haben, müssen bei der Eingabe der Ergebnisse entsprechend gekennzeichnet werden und erhalten als Rückmeldung Lösungshäufigkeiten.


8. HOTLINE

In der Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule NRW ist eine Hotline eingerichtet. Sie ist unter der Rufnummer 02921/683-9998 montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr erreichbar. E-Mail-Anfragen richten Sie bitte an die Adresse:

lernstand8 [at] qua-lis.nrw.de (lernstand8[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de)


9. TERMINE DER LERNSTANDSERHEBUNGEN IM JAHR 2019

Ungeachtet möglicher Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Lernstandserhebungen in den kommenden Jahren bitte ich Sie, die nachfolgenden Termine für 2019 bei Ihren Planungen – insbesondere bei der Festlegung von Klassenfahrten und Betriebspraktika – zu berücksichtigen:

12.03.2019 (Deutsch)
14.03.2019 (Fremdsprachen)
19.03.2019 (Mathematik)

Lernstandserhebungen stellen Schulen in vielerlei Weise Informationen für die Weiterentwicklung des Fachunterrichts zur Verfügung. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Durchführung der Lernstandserhebungen und ihre Auswertung und wünsche allen Schulen, insbesondere den Schülerinnen und Schülern, einen erfolgreichen Verlauf der Lernstandserhebungen 2018!


Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Richter 


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Bernd Müller, Bernd.mueller [at] msb.nrw.de (Bernd[dot]mueller[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3795