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[31.01.2018] Änderungen in den ZP10-Englischprüfungen (HSA und MSA) im Schuljahr 2017/2018

An die Schulleitungen der
• Hauptschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen
• Förderschulen (außer Förderschulen nur mit Primarbereich), Förderschule im Bereich Gymnasium, Förderschule im Bereich Realschule
• Weiterbildungskollegs mit Bildungsgang Abendrealschule

sowie an die Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen

nachrichtlich

An die
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,
Düsseldorf, Köln und Münster


An die
Schulämter

An die
Ersatzschulträger


Änderungen in den ZP10-Englischprüfungen (HSA und MSA) im Schuljahr 2017/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre und aktuell aus Anlass der vielen Rückmeldungen zur ZP10-Englischprüfung 2017 wird es folgende Veränderungen der Prüfungen ab dem kommenden Prüfungsverfahren (2018) im Fach Englisch geben, die beide Abschlussniveaus betreffen (Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und mittlerer Schulabschluss):

1. Änderung der Prüfungsstruktur:
Im ersten Prüfungsteil wird ausschließlich das Hörverstehen überprüft. Der erste Prüfungsteil endet damit bereits nach der Bearbeitung der Hörverstehensprüfung nach ca. 20 Minuten. Das Ende des ersten Prüfungsteils wird durch einen eingesprochenen Hinweis in der MP3-Datei (Ende des ersten Prüfungsteils) mitgeteilt. Alle Schülerinnen und Schüler geben diesen Aufgabenteil gleichzeitig ab.

Die Überprüfung des Leseverstehens, die bisher im ersten Prüfungsteil erfolgte, wird in den zweiten Prüfungsteil verschoben. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine zeitlich flexiblere Bearbeitungsdauer als dies bisher der Fall war. Die gesamte Bearbeitungsdauer – wie in der VV zu § 33 APO-S I (s. Ziff. 33.1.3) festgelegt – bleibt davon unberührt. Die zusätzliche Bonuszeit (verfügbar als Einlese- und Auswahlzeit für die dritte Teilaufgabe im Prüfungsteil Schreiben) ist damit eindeutig dem zweiten Prüfungsteil zugeordnet.

2. Verlängerte Hörpausen im ersten Prüfungsteil (Hörverstehen):
Die Hörpause vor der Wiederholung des jeweiligen Hörtextes (bisher etwa 3 Sekunden lang) wird auf etwa 30 Sekunden verlängert. Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit, das Gehörte noch einmal zu rekapitulieren und sich für die Hörwiederholung zu organisieren.

3. Größere Flexibilität bei der Konstruktion der Items in der Hörverstehens- und Leseverstehensprüfung:
Das Gewicht der einzelnen Teilbereiche, die schriftlich geprüft werden, bleibt bezogen auf die zu erbringende Gesamtleistung in allen Prüfungsarbeiten konstant: Hörverstehen 15 %, Leseverstehen 15 %, Wortschatz 10 %, Schreiben 60 %. Bisher wurde dies dadurch sichergestellt, dass die jeweils maximal erreichbare Anzahl der Rohpunkte für die Teilbereiche dieser Gewichtung entsprach. So war der Prüfungsteil zum Hör- und Leseverstehen so konstruiert, dass insgesamt jeweils eine bestimmte feste Anzahl an Punkten erzielt werden konnte. Dies erforderte eine bestimmte Anzahl an Items, die trennscharf nur auf einer genügend langen Textvorlage konstruiert werden konnten. Dieses Konstruktionsprinzip hat sich als zu unflexibel erwiesen.

Daher wird es wie folgt geändert: Bei gleichbleibender Gewichtung der Prüfungsteile hinsichtlich der Gesamtbewertung wird die Anzahl der Items flexibler an den Ausgangstext angepasst. Insbesondere ist dadurch eine Reduktion der Itemzahl möglich, was zu einer zeitlichen Entlastung der Schülerinnen und Schüler beiträgt. Allerdings kann die zu vergebende Rohpunktzahl dadurch von Prüfung zu Prüfung geringfügig variieren. Die konstante Gewichtung der beiden Prüfungsteile wird durch ein Berechnungsmodell in den Bewertungsvorgaben sichergestellt.

Darüber hinaus möchte ich auf die mit der Änderung der Prüfungsstruktur (vgl. 1.) verbundene nachträgliche Änderung der Vorgaben 2018 und 2019 hinweisen. Die darin festgelegten Bezugskulturen (Großbritannien und Südafrika), Aufgabenformate etc. bleiben von dieser Änderung jedoch unberührt und sind weiterhin uneingeschränkt gültig. Sie gelangen unter dem folgenden Link zu den Vorgaben:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/faecher/

Ferner möchte ich über das umfangreiche Informations- und Unterstützungsangebot zu den ZP10-Englischprüfungen informieren, das QUA-LiS im Bildungsportal bereitgestellt hat.

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/faecher/fach.php?fach=45

Sie finden dort u. a.

• eine Powerpoint-Präsentation mit Hinweisen zur schriftlichen Prüfung 2018,
• Erläuterungen zu den Arbeitsanweisungen in den Teilprüfungen Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben,
• eine Aufgabensammlung zum Hörverstehen,
• Rückmeldungen zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern in den prüfungsrelevanten Kompetenzbereichen („Fachdidaktische Rückmeldungen Englisch“).

Außerdem stehen die Prüfungsunterlagen der vergangenen drei Prüfungsjahre nach wie vor in einem passwortgeschützten Bereich zum Download bereit:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/

Das Passwort hat die Schulleitung, so dass Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern der Zugang zu den Aufgaben ermöglicht wird. Bitte informieren Sie insbesondere alle Kolleginnen und Kollegen, die an Ihrer Schule mit der Durchführung der ZP10-Prüfung Englisch (HSA bzw. MSA) 2018 befasst sind, über diese wichtigen Hinweise.

Herzlichen Dank!


Mit freundlichen Grüßen
gez. Mathias Richter


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an  Frau Mikat, Eva-Maria, eva-maria.mikat [at] msb.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3367