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[24.02.2017] Diskussion in Schulen über politische Entwicklungen in der Türkei

An alle Schulleitungen der
Grundschulen,
Primusschulen,
Waldorfschulen,
Hiberniaschule,
Hauptschulen,
Realschulen,
Gymnasien,
Gesamtschulen,
Sekundarschulen,
Gemeinschaftsschulen,
Volksschule,
Weiterbildungskolleg,
Berufskollegs und
Förderschulen


Nachrichtlich:
Leiterinnen und Leiter der Abteilung 4 der Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Diskussion in Schulen über politische Entwicklungen in der Türkei

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere Schulen sind seit vielen Jahren ein Ort des Miteinanders und des friedlichen Zusammenlebens. Unsere Schülerinnen und Schüler erziehen wir im Geiste unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es in § 2, Abs.7 und 8: „Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit. Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Sie achtet den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sie vermeidet alles, was die Empfindungen anders Denkender verletzen könnte. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht einseitig beeinflusst werden.
Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr. Sie dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden gefährden oder stören.“

Daher erfüllen mich Medienberichte mit Sorge, in denen über einen Versuch berichtet wird, den innenpolitischen Konflikt in der Türkei auch in unsere Schulen zu tragen und damit jahrzehntelange wertvolle Integrationsarbeit zu gefährden. Ein solches Vorgehen wäre nicht tolerabel und zudem geeignet, den Schulfrieden nachhaltig zu stören.

Nun ist es nicht Aufgabe des Schulministeriums oder der Schulaufsichtsbehörden, strafrechtliche Ermittlungen wegen Bespitzelung oder Nötigung zu führen. Dies übernehmen die zuständigen Sicherheitsbehörden. Sie wurden von den Verdächtigungen unmittelbar in Kenntnis gesetzt. Gleichwohl habe ich die türkischen Generalkonsulate in NRW und auch diejenigen, die über ein solches Verhalten berichten, zur Stellungnahme aufgefordert. Die Quellen müssen benannt werden, damit eine sachliche Aufklärung erfolgen kann und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden können.

Bei der Aufgabe, diesen Schulfrieden „vor Ort“ zu erhalten und auch in Zukunft ein offenes, angstfreies Miteinander zu gewährleisten, das keinen Platz für Einschüchterungen lässt, weiß ich Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter an meiner Seite.

Ich bitte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aktuelle Vorkommnisse und Berichte – natürlich nur dann, wenn die Sachverhalte bei Ihnen an der Schule Thema sind - in Gesprächen mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, vor allem aber auch den Eltern zu thematisieren und gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Schulgemeinschaft nicht durch Einflüsse von außen gespalten wird.

Sollten Sie bereits Konflikte bzw. Auffälligkeiten bemerkt haben, scheuen Sie sich nicht, sich beratend an Ihre zuständige Schulaufsicht zu wenden, die Sie unterstützen wird.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unseren Schulen zu stärken!

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Hecke



Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Frau Blasberg-Bense (susanne.blasberg-bense [at] msw.nrw.de (susanne[dot]blasberg-bense[at]msw[dot]nrw[dot]de)).