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Ministerin Löhrmann: Das Land anerkennt und wertschätzt die Arbeit des gesamten Schulpersonals

Neue Beförderungsämter für Fach- und Werkstattlehrkräfte

21.03.2017

Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für eine weitere Beförderungsmöglichkeit von Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen sowie von Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrern. Schulministerin Sylvia Löhrmann bezeichnete dies mit Blick auf gestiegene Anforderungen als wichtigen Schritt: „In einer Zeit, in der die Schülerschaft immer vielfältiger wird, rückt der Umgang mit Heterogenität in den Mittelpunkt schulischer Arbeit. Integration und Inklusion sind große Herausforderungen für multiprofessionelle Schulteams. Es ist daher ein Gebot der Fairness, dass wir zukünftig für beide Gruppen neue Beförderungsmöglichkeiten schaffen. Das Land anerkennt und wertschätzt die Arbeit des gesamten Schulpersonals.“

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge schafft auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass bis zu 20 Prozent der Planstellen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie für Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer auf die Besoldungsgruppe A 11 angehoben werden können. Die Umsetzung obliegt dann dem Haushaltsgesetzgeber.

Im Landesdienst gibt es zurzeit rund 2.000 Stellen für diese beiden Berufsgruppen, die nach A 9 und im ersten Beförderungsamt nach A 10 besoldet werden. Fachlehrkräfte arbeiten in der Regel an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung oder auch in der Frühförderung an Förderschulen für Kinder mit Sinnesschädigungen, sie unterstützen dort Lehrkräfte für Sonderpädagogik. Werkstattlehrkräfte werden in Bildungsgängen des Berufskollegs eingesetzt, um fachpraktische berufliche Kenntnisse zu vermitteln.

„Ich freue mich sehr, dass wir diese Maßnahme noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Die Umsetzung erfolgt mit dem nächstmöglichen Haushalt", so Ministerin Löhrmann abschließend.