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Landesregierung und Kommunen stärken das Lernen mit digitalen Medien

Erklärung zur Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ unterzeichnet

20.12.2016

Die Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW, haben eine Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ unterzeichnet. Die Kooperationspartner betonen darin ihre gemeinsame Verantwortung für die Schulen  in Nordrhein-Westfalen und erklären übereinstimmend, ihre Anstrengungen zur Verbesserung des Lernens in der digitalen Welt zu verstärken. Das Lernen mit digitalen Medien wird in den Lehrplänen schrittweise fest verankert. Gleichzeitig wollen die Schulträger alle Schulen in den nächsten Jahren an ein leistungsfähiges Breitband anschließen.

Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte, dass es in Nordrhein-Westfalen bereits viele erfolgreiche Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz gibt: „Wir fangen beim Lernen mit digitalen Medien nicht bei null an. So ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das ein ‚Leitbild für das Lernen im digitalen Wandel‘ erarbeitet hat. Unseren Ansatz haben wir in die Erarbeitung der Strategie der Kultusministerkonferenz für das Lernen mit digitalen Medien eingebracht. Wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent weiter gehen, damit alle Schülerinnen und Schüler die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Das Lernen mit digitalen Medien wird Schritt für Schritt in allen Lehrplänen verankert und alle Schulen werden ein verbindliches Medienkonzept erarbeiten.“

Verena Göppert, stellvertretende Geschäftsführerin des Städtetages NRW, betonte: „Der Investitionsbedarf in digitale Technik im Bereich der Schulen ist hoch. Mit dem Förderprogramm ‚Gute Schule 2020‘ unterstützt das Land die Kommunen bei diesen wichtigen, aber auch teuren Investitionen. Das wird helfen, die Chancengerechtigkeit im Bereich des digitalen Lernens zu verbessern. Die Städte werden sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an der Umsetzung des gemeinsam verabredeten Ausbaus der digitalen Infrastruktur an den Schulen beteiligen.“

Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landeskreistages NRW, erklärte: „Der Landkreistag begrüßt das ausdrückliche Signal der Landesseite, mit dem Programm ‚Gute Schule 2020‘ der gemeinsamen Verantwortung zum Ausbau der nötigen Schulinfrastruktur Ausdruck zu verleihen, um auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Digitalisierung gleichwertige Bildungs- und damit Lebensverhältnisse gerade im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.“

Claus Hamacher, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes NRW, wies auf den engen Zusammenhang zwischen Ausstattung und pädagogischen Inhalten hin: „Für die Schulträger ist wichtig, dass die Investitionen in Breitband und Hardware kein Selbstzweck sind, sondern der Umsetzung konkreter pädagogischer Konzepte dienen. Solche Medienkonzepte zu entwickeln, ist nunmehr Aufgabe der Schulen.“

Die Gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ benennt vier Handlungsfelder, in denen die Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und dafür die entsprechenden Ressourcen bereitstellen.

1. Medienkompetenz und curriculare Entwicklung

  • Das Lernen mit digitalen Medien wird Schritt für Schritt in alle Lehr- und Bildungspläne aufgenommen.
  • Alle Schulen sollen ein pädagogisches Medienkonzept erstellen, die Grundschulen bis Schuljahresende 2018/19, die weiterführenden Schulen bis Schuljahresende 2019/20. Grundlage dafür ist der Medienpass NRW, der verbindlich eingeführt wird.

2. Infrastruktur und Ausstattung

  • Entsprechend dem Grundsatz „Pädagogik vor Technik“ bilden die Medienkonzepte der Schulen die Basis für die Ausstattungsentscheidungen der Schulträger.
  • Alle Schulen sollen an leistungsfähiges Breitband angebunden werden.
  • Bis 2020 sollen alle Schulträger ihren Schulen ein Angebot zum Einsatz von LOGINEO NRW machen.

3. Digitale Lernmittel

  • Die Bildungsmedienserver „learn:line NRW“ und „EDMOND NRW“ sollen systematisch erweitert und über LOGINEO NRW verfügbar gemacht werden.
  • Das Land nimmt digitale Schulbücher in das Zulassungsverfahren auf.

4. Beratung und Qualifizierung

  • Die Medienberatung vor Ort in den Städten und Kreisen wird gestärkt. Das Land hat dazu bereits in 2016 die Stellen für Medienberaterinnen und Medienberater auf 60 verdoppelt.
  • In Zusammenarbeit mit dem Breitbandbüro NRW wird ein Schulteam eingerichtet, das die Schulen und Schulträger bei der Anbindung ans Breitband unterstützt.
  • In den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Landes wird hierfür die benötigte digitale Infrastruktur aufgebaut und das Ausbildungspersonal durch Qualifizierung vorbereitet. Allein für die technische Ausstattung stellt das Land bis 2020 rund 6,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung wird durch einen paritätisch besetzten Beirat unter Moderation und Geschäftsführung der Medienberatung NRW begleitet. Für 2018 ist eine Zwischenevaluation vorgesehen.

Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ stellt das Land den Kommunen von 2017 bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Schulen zur Verfügung. Ein wichtiges Ziel dieses Investitionsprogramms ist, die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Schulen mit einer modernen IT-Infrastruktur auszustatten und ans Breitband anzuschließen.

Die Gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ finden Sie hier.