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NRW startet Bewerbungsverfahren zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm für das Schuljahr 2016/2017

Alle Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe in NRW können teilnehmen

29.02.2016

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen lädt wieder zur Teilnahme an ihrem erfolgreichen Schulobst- und -gemüseprogramm ein. Alle Grundschulen und Förderschulen mit Primarbereich können sich zwischen dem 7. März und dem 15. April 2016 für das kommende Schuljahr bewerben. In den Schulobst-Schulen erhalten die Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich kostenlos Obst und Gemüse. Finanziert wird das Programm durch die EU und das Land Nordrhein-Westfalen.

Verbraucherschutzminister Johannes Remmel: „Das Schulobst- und -gemüseprogramm ist mir ein besonderes Anliegen. Es ist ein wichtiger Teil unseres Engagements für eine gesunde Schulverpflegung und zur Ernährungsbildung in Nordrhein-Westfalen. Durch dieses Programm entwickeln Kinder ein besonderes Bewusstsein für eine gesunde und gleichzeitig auch leckere Ernährung mit frischen Produkten. Ich freue mich deshalb sehr, dass auch in Zukunft noch mehr Schülerinnen und Schüler von diesem gelungenen Angebot profitieren können.“ 

Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm wurde 2010 an 355 Schulen in NRW eingeführt und seitdem kontinuierlich ausgeweitet. Im aktuellen Schuljahr erreicht das Programm rund 214.000 Schulkinder an über 1.100 Grund- und Förderschulen.

Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Nach fünf Jahren stellen wir fest, dass das Schulobst- und -gemüseprogramm bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften sehr gut ankommt. Die stetig zunehmenden Anmeldungen von Schulen sprechen für sich. Das Programm trägt dazu bei, den Kindern während der Schulzeit frische und gesunde Lebensmittel anbieten zu können und ihnen Obst und Gemüse schmackhaft zu machen.“

Sowohl die Teilnahme am Bewerbungsfahren für neue Schulen als auch das Rückmeldeverfahren für bereits teilnehmende Schulen zum Schuljahr 2016/2017 ist ausschließlich online unter www.schulobst.nrw.de möglich. Die Unterlagen für beide Verfahren sind ab dem 7. März bis zum Meldeschluss am 15. April 2016 online auf der Internetpräsenz verfügbar. Teilnehmen können Grundschulen und Förderschulen mit jeweils der gesamten Primarstufe. Förderschulen können sich zusätzlich auch mit Einsteigerklassen und höheren Jahrgangsstufen bewerben. Die Auswahl neuer Schulen erfolgt nach festgelegten Kriterien. Die Schulen verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, flankierende pädagogische Maßnahmen zum Programm hinsichtlich einer guten und gesunden Ernährung anzubieten. Alle Schulobst-Schulen, die bereits am Programm teilnehmen, können nach ihrer Online-Rückmeldung auch im kommenden Schuljahr wieder dabei sein.

Weitere Informationen und viele Tipps finden Sie auf www.schulobst.nrw.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Frank Seidlitz, Telefon 0211 4566-294, oder an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw