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Ministerin Löhrmann: Die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen folgt weiter konsequent der Schulentwicklung

Entwurf zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes beschlossen

29.09.2015

Das Kabinett hat den Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes beschlossen. „Wir halten an den bewährten Grundstrukturen der Lehrerausbildung fest. Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen und Weiterentwicklungen reagieren wir auf die  veränderten Anforderungen für die Lehrkräfte, die sich seit der ‚großen Reform‘ in 2009 ergeben haben“, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann und betonte: „Nordrhein-Westfalen hat im bundesweiten Vergleich eine der modernsten Lehrerausbildungen, weil wir sie konsequent an der Schulentwicklung ausrichten. Das heißt, wir steuern mit Augenmaß nach und stellen uns auf die konkreten und kommenden gesellschaftlichen Herausforderungen – wie aktuell etwa die Inklusion, Integration oder digitale Bildung – ein.“

Die wesentlichen Eckpunkte der Weiterentwicklung umfassen:

→   Der Umgang mit Vielfalt wird Gegenstand der Ausbildung aller Lehrerinnen und Lehrer. Anforderungen an sonderpädagogische Basiskompetenzen werden für alle künftigen Lehrerinnen und Lehrer definiert. Fragen der Inklusion werden künftig verbindlich im Studium der Fachdidaktiken für die einzelnen Fächer berücksichtigt.

→   Der Quereinstieg in das Lehramt an Berufskollegs wird für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen einfacher. Zum einen werden Leistungen aus dem Fachhochschulstudium leichter angerechnet werden können, zum anderen wird auf den Nachweis einer zweiten Fremdsprache verzichtet.

→   Die Sekundarschule wird fortan in den Lehramtsbefähigungen abgebildet.

→   Die Praxiselemente werden nachjustiert: Das Eignungspraktikum und das Orientierungspraktikum werden nun zu einer Einheit – zu einem neuen, 25-tägigen Eignungs- und Orientierungspraktikum – zusammengeführt.

→   Die Regelungen zum Auslaufen der alten Staatsexamensstudiengänge werden zu Gunsten der Studierenden erweitert: Zum einen werden die Fristen für alle Studierenden um ein Jahr bis Herbst 2017 bzw. 2018 verlängert. Zum anderen soll es erweiterte Regelungen für Härtefälle geben, die damit bis zu zwei weitere Jahre Zeit für ihren Abschluss erhalten.

→   Die Mindestanforderungen an die Lateinkenntnisse für Lehramtsstudierende des Lehramts an Gymnasien und Gesamtschulen werden den heutigen schulischen Unterrichtsanforderungen angepasst: Lateinkenntnisse müssen in den Fächern der modernen Fremdsprachen nicht mehr zwingend nachgewiesen werden; in den Fächern Geschichte und Philosophie/Praktische Philosophie reicht fortan das Niveau des kleinen Latinums aus.

→   Fragen der Medienkompetenz erhalten einen festen und verbindlichen Platz im Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Außerdem wird die technische Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung deutlich verbessert. Dafür werden von 2016 bis 2019 rund 4,5 Millionen Euro investiert.

Im Jahr 2009 wurde die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen grundlegend reformiert. Die Reform ging vor allem mit der Umstellung der Lehramtsstudiengänge von Ersten Staatsprüfungen auf Bachelor- und Masterabschlüsse einher. Über die Entwicklungen seit 2009 hat die Landesregierung vor zwei Jahren ausführlich Bericht erstattet und bilanziert, dass mit der Reform die Grundlage für eine praxisorientierte, professionelle und innovative Lehrerausbildung gelegt wurde. „In der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen findet sich Vieles, das sich bewährt hat. Exemplarisch lässt sich hier die Qualifizierung aller Studierenden im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‘ nennen, die seit Herbst 2011 an allen Hochschulen für das Lehramtsstudium verbindlich ist. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderung zahlt es sich nun aus, dass wir unsere Lehrerausbildung vorausschauend und mit Augenmaß gestalten“, erklärte Ministerin Löhrmann abschließend.