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Ministerin Löhrmann: Wir gehen Hinweisen des Landesrechnungshofes systematisch nach – Unterstützung für die Schulen

Schulausschuss zum Landesrechnungshofbericht

26.08.2015

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat die Schulen vor Vorwürfen in Schutz genommen, sie würden bei der Erstellung der Stundenpläne mogeln. „Diese Unterstellung ist haltlos, wird vom Landesrechnungshof an keiner Stelle so formuliert, sie ist völlig unangemessen“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann im Schulausschuss. Der Landesrechnungshof hatte erstmals umfänglich überprüft, inwieweit die quantitativen Vorgaben für die Unterrichtserteilung an den Gymnasien und Realschulen eingehalten werden. Dabei untersuchte er die Schuljahre 2007/08 bis 2012/13 und glich die nach den Amtlichen Schuldaten in diesen Jahren insgesamt erteilten Unterrichtsstunden mit der für den Bildungsgang insgesamt vorgeschriebenen Gesamtwochenstundenzahl ab.

Im Ergebnis unterschritten 67 Prozent der untersuchten Jahrgänge an den Gymnasien und 76 Prozent an den Realschulen die im Bildungsabschnitt zu erteilende Gesamtwochenstundenzahl. An 32 ausgewählten Schulen (19 Gymnasien und 13 Realschulen) hat der Landesrechnungshof seine Feststellungen mit den Schulen vor Ort abgeglichen und besprochen.

„Der Landesrechnungshof macht in seinem Bericht deutlich, dass die Stundenplangestaltung ein sehr komplexes System ist und die Ursachen für die Abweichungen vielfältig sind“, erklärte Löhrmann.

Bereits vor den Sommerferien hat das Schulministerium erste Gespräche mit der zuständigen Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen geführt, damit diese die Schulen für das Thema sensibilisieren und bei der Aufgabe unterstützen.

Einer der Gründe liegt auch in den Bedingungen der jeweiligen Schulen. Wesentlich für die Gestaltung des Stundenplans sind neben den Vorgaben für die zu erteilenden Fächer, Lerngruppen und Stunden auch die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte. Maßgeblich dafür sind die Klassenfrequenzrichtwerte, das ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Liegt die Klassengröße unterhalb dieses Wertes führt das zwangsläufig zu Problemen bei der Unterrichtsversorgung. Im Schulkonsens haben die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vereinbart, die Klassenfrequenzrichtwerte an Gymnasien, Real- und Gesamtschulen schrittweise abzusenken und damit schulorganisatorischen Herausforderungen zu begegnen. Die Absenkung für die 5. und 6. Klassen ist bereits umgesetzt und versetzt die Schulen schon jetzt in die Lage, die Vorgaben besser einzuhalten.

Darüber hinaus verweist der Landesrechnungshof auf die seit Anfang der 90er Jahre bekannte Kienbaum-Lücke. Dies bezeichnet heute eine „Restlücke“ von 3.560 Lehrerstellen, nachdem eine in den neunziger Jahren festgestellte Lücke von 20.000 Stellen seinerzeit vor allem durch Standardverschlechterungen verkleinert wurde.

„Nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes gelingt es vielen Schulen sehr wohl, die bestehenden Gestaltungsspielräume zu nutzen und die quantitativen Vorgaben einzuhalten“, unterstrich Ministerin Löhrmann. Diese Schulen haben durch jahrgangsübergreifenden Unterricht rechnerisch zu kleine Lerngruppen kompensiert, die Gymnasien haben freie Ressourcen der Sekundarstufe II, die sich aufgrund von Kursgrößen und Kooperationen mit anderen Schulen ergeben haben, dazu genutzt, mehr Unterricht in der Sekundarstufe I anzubieten und auch die vorübergehende Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von Lehrkräften kam dem Unterricht in der Sekundarstufe I zu Gute. Auf diese Möglichkeiten bei der Gestaltung der Stundenpläne wird die Schulaufsicht bei ihren Beratungen der Schulen vor Ort verstärkt hinweisen.

Die Landesregierung wird eine jährliche Gesamtauswertung zur Einhaltung der Vorgaben zur Stundentafel im Rahmen der statistischen Veröffentlichungen aufnehmen, und zwar schulformspezifisch und nicht schulscharf.

Die Ministerin verwies darauf, dass der Landesrechnungshof nicht reflexhaft die Schaffung von 3.500 Lehrerstellen fordere, sondern vielmehr primär schulaufsichtliches Handeln. Löhrmann: “Dies hat die Landesregierung bereits getan und die entsprechende Verwaltungsvorschrift im Mai 2015 um einen klarstellenden Hinweis hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben ergänzt. Missverständnisse konnten so hoffentlich ausgeräumt werden.“

Abschließend erklärte Ministerin Löhrmann, dass sie sich einig sei mit dem Landesrechnungshof, dass die künftige Einhaltung der Vorgaben nur mit einem Bündel an verschiedenen Maßnahmen erreicht werden könne. Erste Schritte, wie beispielsweise die schrittweise Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte mit der Bereitstellung der entsprechenden zusätzlichen Ressourcen, seien bereits eingeleitet. Löhrmann appellierte an alle Verantwortlichen, den Bericht sachgerecht zu beraten und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.