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Ministerin Löhrmann: Kehrtwende des Städte- und Gemeindebundes ist unverständlich

Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

10.07.2015

Zu der Ankündigung des Städte- und Gemeindebundes NRW, offene Fragen im Zusammenhang mit den Kosten der schulischen Inklusion durch den Verfassungsgerichtshof NRW klären zu lassen, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Der Städte- und Gemeindebund hat als einziger kommunaler Spitzenverband den im letzten Jahr mit der Landesseite erzielten Konsens einseitig aufgekündigt und will offenbar vor dem Verfassungsgericht klagen. Im vergangenen Jahr hatten die Kommunen und das Land eine gemeinsame und abschließende Vereinbarung über den Belastungsausgleich durch das Land getroffen.“

Am 3. Juli 2014 hat der Landtag das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Nach dem ersten Bericht zur Evaluation des Gesetzes liegen die jährlichen Ausgaben der Kommunen im sogenannten Korb I (Investitionen) mit 8,6 Millionen Euro deutlich unter den Landeszahlungen in Höhe von jährlich 25 Millionen Euro. In Korb II (systemische Unterstützung) ist nach der Evaluation mit Ausgaben in Höhe von 10,8 Millionen Euro jährlich zu rechnen, erwartet wurden 10 Millionen Euro jährlich.

Ministerin Löhrmann: „Diese Zahlen, die auf kommunalen Angaben basieren, wurden von den kommunalen Spitzenverbänden bislang nicht in Frage gestellt. Sie wurden von Gutachtern ermittelt, die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgesucht wurden.“

Nach dem ersten Bericht zur Evaluation hat das Land erklärt, die erhebliche Überzahlung im Korb I nicht zurückzufordern, gleichzeitig aber auch die wesentlich geringere Differenz in Korb II nicht auszugleichen. Die Ausgaben der Kommunen werden jährlich evaluiert.

„Das Land ist und bleibt ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen. Die Koalition hat ihre Zusagen für fünf Jahre gesetzlich abgesichert und im Lichte der ersten Evaluation bekräftigt, nachzusteuern und die Mittel bei Bedarf aufzustocken. Umso unverständlicher ist die Kehrtwende des Städte- und Gemeindebundes NRW“, so Ministerin Löhrmann abschließend.