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Neue Leitlinien für schulische Personalmaßnahmen - Ministerin Löhrmann: Schulorganisatorische Veränderungen transparent und sozialverträglich gestalten

22.07.2013

Der demografische Wandel, das veränderte Schulwahlverhalten, der weitere Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen zu veränderten Schulangeboten. „Wenn Schulen auslaufen und neue Schulen errichtet werden, sind auch die Lehrkräfte davon betroffen. Wichtig ist, dass die notwendigen Veränderungsprozesse für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen transparent und sozialverträglich gestaltet werden“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Das NRW-Schulministerium hat jetzt erstmals für alle Schulformen „Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen“ im Einvernehmen mit der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft NRW, dem Verband Bildung und Erziehung NRW, dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs NW e.V., dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen NW e.V., dem Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.V. NRW, dem Philologenverband NRW sowie in Abstimmung mit allen Hauptpersonalräten und Hauptschwerbehindertenvertretungen des Schulministeriums erarbeitet.

Mit den „Leitlinien“ sollen landesweit gleiche Standards bei Personalentscheidungen geschaffen und Ängste und Unsicherheiten der Betroffenen genommen werden. „Der Schulentwicklungsprozess des Auslaufens und der Neuerrichtung von Schulen löst vor Ort spezifische Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei den von schulorganisatorischen Veränderungen betroffenen Schulleitungen und Lehrkräften aus, und er stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Wichtig ist dabei, dass die Schulaufsicht diesen Veränderungsprozess transparent gestaltet und die Betroffenen unterstützt und begleitet werden. Besonders freue ich mich, dass es gelungen ist‚ die Leitlinien in großem Konsens mit den Beteiligten zu erarbeiten“, sagte NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Auf der Basis der geltenden rechtlichen Regelungen geben die in den „Leitlinien“ zusammengestellten Verfahrenshinweise und Grundsätze, die bei schulorganisatorischen Veränderungsprozessen (Auslaufen, Zusammenlegung und Errichtung von Schulen) zu beachten sind, den betroffenen Lehrkräften einen Orientierungsrahmen und gewährleisten eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungsprozesses.

Die Leitlinien umfassen folgende Aspekte:
1. Frühzeitige Information, Erstellung eines Stufenplans
2. Qualitätssicherung an der auslaufenden Schule
3. Personalmaßnahmen
4. Fachkräfte für Schulsozialarbeit
5. Schulleitungen
6. Vorbereitungsdienst
7. Fort- und Weiterbildung

Die „Leitlinien“ finden Sie im Bildungsportal.NRW und in Schule.NRW.