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Ministerin Löhrmann: Wir stärken die Rolle von Schulleitungen und die eigenverantwortliche Schule

Erweiterte Dienstvorgesetztenaufgaben für Schulleitungen ab 1. August 2013

13.03.2013

Das traditionelle Aufgabenfeld von Schulleiterinnen und Schulleitern hat sich im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit von Schulen in NRW in den letzten Jahren stark verändert. Für Qualität und Weiterentwicklung von Unterricht und schulischer Arbeit tragen vermehrt die Schulen die Verantwortung. Dabei kommt den Schulleitungen eine Schlüsselrolle zu. Schulleiterinnen und Schulleiter haben bereits jetzt eine Reihe von Dienstvorgesetztenaufgaben.

Ab 1. August 2013 erhalten sie weitere Dienstvorgesetztenaufgaben. Die neuen Zuständigkeiten wurden im Dialog mit den Lehrerverbänden und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) einvernehmlich erörtert. Die Übertragung der Zuständigkeiten auf die Schulleitungen an Grundschulen erfolgt erst ab dem 1. August 2015. Auf Antrag können Grundschulen diese Aufgaben allerdings auch schon vorher erhalten.

Auslaufende Schulen werden von der obligatorischen Aufgabenübertragung ausgenommen, um sie von zusätzlichen Aufgaben zu entbinden. Die Schulen haben jedoch ebenfalls die Möglichkeit, den erweiterten Aufgabenkatalog zu beantragen.

Ministerin Löhrmann erklärte heute im Schulausschuss des Landtags, dass der erweiterte Aufgabenkatalog eine Antwort auf die zunehmende Bedeutung der Leitungsaufgaben an Schulen sei: „Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten mehr Zuständigkeiten und werden damit in die Lage versetzt, das Leitbild einer eigenverantwortlichen Schule vor Ort umzusetzen. Die pädagogische Führung und das Management von Schule sind heutzutage Schlüsselaufgaben, auf die künftige Schulleiterinnen und Schulleiter bereits vor ihrer Amtsübernahme vorbereitet werden“, so die Ministerin.

Im Einzelnen werden ab 1. August 2013 folgende Dienstvorgesetzteneigenschaften auf Schulleitungen übertragen:

• Auswahl für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe,
• Entlassung auf eigenen Antrag,
• Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen im Inland sowie in das angrenzende Ausland,
• Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen,
• Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit,
• Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub in bestimmten Fällen.

Die Probe- und Lebenszeitverbeamtung sowie der Abschluss befristeter und unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erfolgen weiterhin auf der Ebene der Bezirksregierungen, es sei denn die Schulen beantragen diese Zuständigkeiten.

„Ich bin froh, dass wir diese sensiblen Fragen in großem Einvernehmen konstruktiv gelöst haben. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Landesregierung im Haushalt berücksichtigt, den Schulleitungen für ihre wichtige Aufgabe zusätzliche Leitungszeit zu gewähren“, so Ministerin Löhrmann abschließend.