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Ministerin Gebauer: Wichtige Weichen für Modernisierung der beruflichen Bildung gestellt

Neue Berufe und neue Ausbildungsmöglichkeiten durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg

27.11.2018

Update für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen: Der Ausschuss für Schule und Bildung hat in der vergangenen Woche Änderungen in der  Ausbildungs- und Prüfungsordnung beschlossen. Schulministerin Gebauer: „Die Landesregierung arbeitet intensiv an der Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Dazu zählt auch, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung als Grundgerüst des Bildungsgangs einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Das haben wir getan und ich freue mich, dass der Schulausschuss grünes Licht für Neuerungen gegeben hat, mit denen wir die Qualifizierung an den Berufskollegs auf die Höhe der Zeit bringen."

Wichtige Bausteine sind unter anderem:

Berufliches Gymnasium für Ingenieurwissenschaften
Dieses neue Abiturangebot bereitet gezielt auf eine Karriere in technischen Berufen über Ausbildung oder Studium im Ingenieurbereich vor. In den letzten Jahren war an zehn Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen erfolgreich erprobt worden, wie sich in einem neuen Zweig des Beruflichen Gymnasiums Schülerinnen und Schüler frühzeitig im technischen Berufsfeld qualifizieren können. Innerhalb von drei Jahren erwerben die Schülerinnen und Schüler sowohl die allgemeine Hochschulreife als auch berufliche Kenntnisse. Im Mittelpunkt des ingenieurwissenschaftlichen Bildungsgangs stehen die Fächer Mathematik, Informatik, Physik und das Leistungskursfach Ingenieurwissenschaften. Das Berufliche Gymnasium für Ingenieurwissenschaften kann durch die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zukünftig von Berufskollegs in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten werden.

Neuer Ausbildungsweg für Erzieherinnen und Erzieher
Die praxisintegrierte Form („dualisierte Form“) zum Abschluss als Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) ist nun eigenständig als neuer Ausbildungsweg geregelt. Dieser sieht vor, dass die Theorie- und Praxisanteile anders als bei der bisherigen Organisationsform über alle drei Jahre hinweg gleichmäßig verteilt werden. Zudem werden die Praxisanteile durch vertragliche Regelungen zwischen den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern sowie den Trägern der jeweiligen Ausbildungseinrichtungen erhöht. Mit Aufnahme in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann die Ausbildung nun regulär an den Berufskollegs erfolgen.

„Diese zwei Beispiele zeigen, dass die Landesregierung die berufliche Bildung als ein Kernelement der Bildungspolitik betrachtet und fortlaufend modernisiert. Wir wollen die Attraktivität von Ausbildungsgängen erhöhen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und neue Zugänge zu modernen Berufsfeldern ermöglichen. Genau darum gehen wir bei der Stärkung der beruflichen Bildung sorgfältig und systematisch vor“, so Ministerin Gebauer abschließend.

Alle aktuellen Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg können Sie hier einsehen: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1365.pdf

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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