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Staatssekretär Mathias Richter: Digitalpakt Schule auf der Zielgeraden

Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt

09.11.2018

Bei den Verhandlungen der Staatssekretäre der Länder mit der Bundesregierung in Berlin hat der Digitalpakt Schule heute entscheidende Hürden auf dem Weg zur Umsetzung genommen. Eine hierzu notwendige Bund-Länder-Vereinbarung wurde in Berlin weitgehend ausverhandelt. „Die Vorbereitungen der Länder und die Verhandlungen mit dem Bund sind nach heute weit fortgeschritten und einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die abschließende Entscheidung über die Bund-Ländervereinbarung trifft die Kultusministerkonferenz Anfang Dezember 2018. Die Vorbereitungen zur Umsetzung des Digitalpakts Schule sind weitgehend abgeschlossen er kann nach aktuellem Verhandlungsstand nun schnell zu Beginn des kommenden Jahres an den Start gehen, sofern die notwendige Grundgesetzänderung jetzt zügig auf den Weg gebracht wird. Wir sind jedoch zuversichtlich und setzen darauf, dass die Verhandlungen dazu bald abgeschlossen werden und der Bundestag und der Bundesrat hier bald eine Entscheidung treffen können. Die nun vorliegende Vereinbarung ist ein fairerer Pakt zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern“, erklärt Staatssekretär Mathias Richter.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich nachhaltig dafür eingesetzt, dass der künftige Digitalpakt auf die Interessen und Investitionsbedarfe der Schulträger ausgerichtet wird. Es geht darum vor Ort in den Schulen zügig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Digitalisierung weiter vorankommt. „Die notwendigen Investitionen in die Modernisierung und die Ausstattung der Schulgebäude können künftig mit den Mitteln aus dem Digitalpakt durch die Schulträger vorgenommen werden. Es stehen allein für Nordrhein-Westfalen rund eine Milliarde Euro zusätzlich an Investitionsmittel für eine moderne digitale Ausstattung in den Schulen zur Verfügung. Das Schulministerium hat zum richtigen Zeitpunkt bereits eine eigene Strategie zur Umsetzung der Digitalisierung in unseren Schulen entwickelt. Der Digitalpakt Schule wird als wichtiger Baustein zur Finanzierung nun in diese Strategie des Ministeriums für Schule und Bildung schnellstmöglich eingebaut“, so Richter. Die Digitalisierungsstrategie des Landes für die Schulen wird künftig genau festlegen, welche Akteure durch welche Maßnahmen mit welchen finanziellen Mitteln bis 2021/22 Digitalisierung in den Schulen voranbringen sollen.

Nun sind aber auch die Schulträger gefragt, die Umsetzung vor Ort und den Einsatz der finanziellen Mittel aus dem Digitalpakt vorzubereiten. Um die Digitalisierung der Schulen voranzubringen, müssen die Mittel zielgerichtet eingesetzt und die notwendigen Konzepte und Antragsvorhaben erarbeitet und vorangetrieben werden.